Kurze Frage, wenn der Arbeitgeber bzw. Chef den Insolventen quasi "nötigt", die Bedingungen der Insolvenz nicht einhalten zu können, kann man da rechtlich irgendwas machen?
Er gefährdet die Insolvenz dadurch dass zb. mehrfach durch schlampige Buchhaltung viel zu viel Geld auf dem Konto landet (2 Arbeitnehmer wurden vertauscht und kriegen jeweils das Gehalt des anderen) und der Arbeitgeber zu faul ist, das Problem zu ändern und auf Klärungsversuche gleichgültig und abweisend reagiert. Ebenfalls werden Lohnabrechnungen schon seit Monaten nicht mehr ausgestellt und die Buchhaltung verweist wiederrum an den Chef, welcher angeblich die Briefe definitiv rausgesendet hat. Wenn man auf Nachforschung und Klärung dringt stößt man wieder nur auf Gleichgültigkeit. Der Chef weiß ganz genau um die Insolvenz des Arbeitnehmers und ist sich der Tatsache bewusst, dass er diese gefährdet. Teilweise wurden auch nicht nur falsche Gehälter gesendet, sondern sogar falsche Stunden gebucht.
Kann man den irgendwie wegen Nötigung anzeigen oder hat sonst irgendeine Rechtsgrundlage?
Arbeitgeber/Chef gefährdet Insolvenz - was tun
20. Januar 2023
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Frage vom 20. Januar 2023 | 20:44
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber/Chef gefährdet Insolvenz - was tun
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#1
Antwort vom 20. Januar 2023 | 21:40
Von
Status: Schlichter (7567 Beiträge, 5075x hilfreich)
Sehe ich nicht. Falsche Lohnzahlungen können passieren, da müsste man Vorsatz nachweisen, genau wie bei den falsch gebuchten Stunden.
Und Lohnabrechnungen müssen nur erstellt werden, wenn sich der Lohn ändert, z.B. durch Weihnachtsgeld, etc., siehe § 108 Abs. 2 GewO.
-- Editiert von User am 20. Januar 2023 21:41
#2
Antwort vom 20. Januar 2023 | 22:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatSehe ich nicht. Falsche Lohnzahlungen können passieren, da müsste man Vorsatz nachweisen, genau wie bei den falsch gebuchten Stunden. :
Und Lohnabrechnungen müssen nur erstellt werden, wenn sich der Lohn ändert, z.B. durch Weihnachtsgeld, etc., siehe § 108 Abs. 2 GewO.
-- Editiert von User am 20. Januar 2023 21:41
Signatur:
Wo lagert die Post eigentlich die ganzen Briefe, die angeblich nie zugestellt worden sind?
es scheint ja Vorsatz zu sein. Arbeitgeber weiß nach Kommunikation über die Insolvenz genau Bescheid, welchen Ärger er verursacht. Trotzdem wiederholt sich das Ganze und es ist keine Besserung in Sicht, weil es dem Chef einfach *******gal ist. Buchhaltung fühlt sich nicht zuständig und verweist auf den Chef.
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#3
Antwort vom 20. Januar 2023 | 23:02
Von
Status: Lehrling (1645 Beiträge, 967x hilfreich)
Ist aber keine Nötigung. Und auch sonst sehe ich hier keine strafrechtliche Relevanz.
Wenn dem Chef das egal ist, dann zahlt er halt den höheren Lohn zwei Mal, sein Problem...
#4
Antwort vom 20. Januar 2023 | 23:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatIst aber keine Nötigung. Und auch sonst sehe ich hier keine strafrechtliche Relevanz. :
Wenn dem Chef das egal ist, dann zahlt er halt den höheren Lohn zwei Mal, sein Problem...
ja aber das kann ja wohl nicht wahrsein dass er die Insolvenz gefährdet und man da einfach nichts gegen machen kann?
#5
Antwort vom 20. Januar 2023 | 23:34
Von
Status: Schlichter (7567 Beiträge, 5075x hilfreich)
Mir fehlt noch irgendwie der Teil, wieso die Insolvenz überhaupt gefährdet sein sollte.
#6
Antwort vom 21. Januar 2023 | 01:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatMir fehlt noch irgendwie der Teil, wieso die Insolvenz überhaupt gefährdet sein sollte. :
weil der Insolvente nur X € verdienen darf, aber das Gehalt eines anderen bekommt und somit weit über die Grenze kommt. Somit wird sozusagen Geld "unterschlagen", denn der Insolvente müsste ja dann eigentlich einen Zahlungskonzept mit dem Verwalter auskonzipieren um Schulden abzutragen wenn der Selbstbehalt überschritten wird. Zudem braucht der Insolvente die Abrechnungen um natürlich die eigentlichen Einnahmen nachzuweisen und der Verwalter möchte diese auch für seine Unterlagen haben und die sind ja außerdem auch für die Steuererklärung extrem wichtig
#7
Antwort vom 21. Januar 2023 | 02:49
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 20x hilfreich)
Zitat:weil der Insolvente nur X € verdienen darf
Das ist Quatsch. Der Insolvente kann so viel verdienen, wie er möchte.
Zitat:Somit wird sozusagen Geld "unterschlagen"
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass korrekt an den Insolvenzverwalter /Treuhänder abgeführt wird, nicht der Insolvenzler. Und der Arbeitgeber haftet auch dafür.
Zitat:Insolvente müsste ja dann eigentlich einen Zahlungskonzept mit dem Verwalter auskonzipieren
Der Insolvenzler "konzipiert" eigentlich gar nichts. Was abgeführt wird, ergibt sich aus der Pfändungstabelle.
Zitat:Verwalter möchte diese auch für seine Unterlagen haben
Dann möge sich der Insolvenzverwalter/Treuhänder doch an den Arbeitgeber wenden. Das ist hier sowieso anscheinend die einzige Möglichkeit. Teil deinem Verwalter mit, was da schief läuft. Dann wird der, schon im Sinne der Insolvenzmasse, dem Arbeitgeber auf die Füße treten.
#8
Antwort vom 21. Januar 2023 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (107601 Beiträge, 38045x hilfreich)
ZitatEbenfalls werden Lohnabrechnungen schon seit Monaten nicht mehr ausgestellt :
Sofern man ein Anrecht auf die Lohnabrechnungen hat, klagt man diese halt beim Arbeitsgericht ein.
#9
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:30
Von
Status: Philosoph (12753 Beiträge, 4186x hilfreich)
Hallo,
Und wie wurde das wieder aufgelöst? (einfach zurückzahlen könnte illegal sein)Zitat:2 Arbeitnehmer wurden vertauscht und kriegen jeweils das Gehalt des anderen
Stefan
#10
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:53
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatUnd wie wurde das wieder aufgelöst? (einfach zurückzahlen könnte illegal sein) :
Stefan
garnicht, weil es dem Chef einfach egal ist. Insolvente hat es dann privat geklärt mit dem anderen Mitarbeiter (Differenz überwiesen)
#11
Antwort vom 24. Januar 2023 | 16:21
Von
Status: Philosoph (12753 Beiträge, 4186x hilfreich)
Hallo,
Oh - auch das durfte er imho nicht.Zitat:Insolvente hat es dann privat geklärt mit dem anderen Mitarbeiter (Differenz überwiesen)
Es sollte doch eigentlich klar sein, dass alle Gläubiger gleich zu behandeln sind.
Stefan
#12
Antwort vom 24. Januar 2023 | 18:35
Von
Status: Lehrling (1953 Beiträge, 619x hilfreich)
Zitatdann privat geklärt mit dem anderen Mitarbeiter (Differenz überwiesen) :
Mit solchen Aktionen gefährdest DU die RSB und nicht dein Arbeitgeber!
#13
Antwort vom 24. Januar 2023 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (107601 Beiträge, 38045x hilfreich)
Zitatsollte doch eigentlich klar sein, dass alle Gläubiger gleich zu behandeln sind. :
Mal wieder Unfug hoch 3 ...
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