Hallo Zusammen ,
Finanzamt rechnet nach erteilter und rechtskräftiger Restschuldbefreiung
mit Forderungen Bürgschaftsschuld auf.
Ist das rechtens??
- März 2012 Insolvenzeröffnung
- August 2017 Aufhebungsbeschluss Insolvenz sowie Ankündigung RSB
- Mai 2018 Erteilung RSV
Die Inanspruchnahme Bürgschaft wurde durch die Bank zur Forderungstabelle gemeldet
Bereits das Steuerguthaben aus 2016 ( Steuerbescheid 2016 )wurde in der Wohlverhaltensphase aufgerechnet
Aufrechnung Finanzamt nach erteilte Restschuldbefreiung
3. Dezember 2018
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Frage vom 3. Dezember 2018 | 13:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufrechnung Finanzamt nach erteilte Restschuldbefreiung
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