Aufrechnung Finanzamt nach erteilte Restschuldbefreiung

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Einfriedung
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufrechnung Finanzamt nach erteilte Restschuldbefreiung

Hallo Zusammen ,
Finanzamt rechnet nach erteilter und rechtskräftiger Restschuldbefreiung mit Forderungen Bürgschaftsschuld auf.
Ist das rechtens??
- März 2012 Insolvenzeröffnung
- August 2017 Aufhebungsbeschluss Insolvenz sowie Ankündigung RSB
- Mai 2018 Erteilung RSV

Die Inanspruchnahme Bürgschaft wurde durch die Bank zur Forderungstabelle gemeldet

Bereits das Steuerguthaben aus 2016 ( Steuerbescheid 2016 )wurde in der Wohlverhaltensphase aufgerechnet

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