Hallo zusammen,
mein Insolvenz wurde am 10.02.2011 eröffnet.
Ich habe eine Offene Forderung von 800 Euro (vom 12.2010) beim BAföG-Amt gehabt.
Von April 2011 bis März 2012 hat das Amt die Offene Forderung von meiner neuen Förderung aufgerechnet.
Mir ist leider heute aufgefallen, als ich den Bewilligungsbescheid für den Zeitraum von April 11 bis April 12 angesehen habe.
Über der Eröffnung des Verfahrenes wurde das Amt von meinem Insolvenzverwalter benachrichtigt aber das Amt hat die Forderung damals nicht angemeldet.
Nun meine Frage, durfte das amt die offene Forderung aufrechnen??Wenn nein, was kann ich nun machen???Ein Freund erzählt mir , dass ich einen Antrag auf Überprüfung stellen soll, was ist das mit einem Antrag??
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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Aufrechnung in der Insolvenz
10. Mai 2012
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Frage vom 10. Mai 2012 | 17:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufrechnung in der Insolvenz
#1
Antwort vom 10. Mai 2012 | 18:46
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1002x hilfreich)
Hallo,
solange noch keine Restschuldbefreiung erteilt wurde, kann der Gläubiger aufrechnen!
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