Aufrechnung vor RSB richtig?

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Zauberfee77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufrechnung vor RSB richtig?

Hallo zusammen,

ich bin komplett neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Mein Mann hat eigentlich kommenden Freitag seine Insolvenz hinter sich. Nun kam ein Schreiben vom Treuhänder, in dem stand, dass er doch bitte seine Lohnabrechnungen aus den letzten 12 Monaten zusenden und alle unterhaltsberechtigte Personen angeben soll.

Nun habe ich heute mit dem TH-Büro telefoniert, weil ich wissen wollte, ob sie unsere gesendeten Lohnabrechnungen nicht erhalten haben, denn wir sind unserer Pflicht, die Abrechnungen jeden Monat zuzusenden nachgekommen. Man sagte mir, dass es ein Versehen war, denn sie würden vorliegen. Sie würden nur noch die unterhaltsberechtigten Personen benötigen. Ich teilte dem Gesprächspartner mit, dass wir ein gemeinsames Kind haben (bereits nach der Geburt gemeldet) und ich 2 Kinder mit in die Ehe gebracht habe.

Gefragt wurde ich dann, ob die beiden Stiefkinder von ihm adoptiert wären oder ob sie Unterhalt von ihrem leiblichen Vater bekämen (was der Fall ist). Weiterhin fragten sie, ob ich einer Tätigkeit nachgehen würde. Als ich dies bejate, fragte man mich nach meinem Nettolohn. Nun stellt sich heraus, dass mein Mann nur unserem gemeinsamen Kind zu Unterhalt verpflichtet ist.

Wir verstehen das Ganze nicht, denn jeden Monat wurde der TH über die Einkünfte informiert, auch bei anderen Änderungen wie Umzug wurde ihm diese Tatsache direkt mitgeteilt.

Ist es richtig, dass so kurz vor dem Ende alles erneut ausgerechnet wird und wir dann eventuell Jahre nachzahlen können, obwohl ich mit der Insolvenz gar nichts zu tun habe? Wie soll das ohne meine Angaben der letzten 6 Jahre überhaupt berechnet werden?

Vielen Dank für Antworten!

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