Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Schulder A, Insolvenz eröffnet, noch nicht in der Wohlverhaltensphase, möchte einen Fernlehrgang machen, hier ist das Aufstiegs-BAföG ein Thema, da das Fernstudium zu 100% gefördert wird, 50% erlassen werden und bei Bestehen nochmals 50% durch das Darlehen der KFW-Bank. Schlussendlich zahlst du "nur" 25% der Fortbildung.
Nun die Frage: da das normale BAföG ja pfändbares Einkommen ist, wie sieht es da mit der Förderung aus? Nachweis zur Anmeldung usw kann alles erbracht werden. Müsste dann für die eingehenden Gelder des BAföG eine Quellenfreigabe gestellt werden?
Zu o.g. Fall nun zwei Möglichkeiten, ob sich sodann etwas ändert, wenn
1.) der Schuldner A aktuell ALG I bezieht und/oder
2.) der Schuldner A ein Arbeitsverhältnis hat.
In beiden Fällen wird gepfändet, also beim Arbeitsamt bzw. beim Arbeitgeber. Das Amtsgericht verweist auf Nachfrage auf die Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Vielen Dank für die Einschätzung.
Aufstiegs-BAföG während Insolvenz pfändbar?
26. November 2024
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Frage vom 26. November 2024 | 12:06
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufstiegs-BAföG während Insolvenz pfändbar?