Hallo
Habe ein Insolvenzverfahren
am laufen. Mein Arbeitgeber zahlt mir keine Spesen,bin Kraftfahrer von Beruf. Diese habe ich bei der Einkommensteuererklärung neben Fahrkarte und alles was unter Aufwendungen für Arbeitsmittel anfällt geltend gemacht. Daher hat sich eine Steuerrückzahlung ergeben.
Meine Frage daher:
Kann diese gepfändet werden?
Wenn ja, dann frage ich mich,warum ich noch zur Arbeit gehe.
Denn es sind Kosten, die ich allein für meine Arbeit tragen muss und die ich bereits gezahlt habe und es würde keinen Sinn machen, denn der Anreiz einer Tätigkeit nach zu gehen ist denn gleich 0.
MfG
Barcar
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Aufwendung für Arbeitsmittel pfändbar
Insolvent und jetzt?
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Die Steuererstattung ist leider vollständig pfändbar. Hier würde es sich ehre lohnen, entweder Kostenerstattung über den AG zu suchen oder evtl. einen Pfändungsfreibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Vielen Dank für die Antwort,aber ich werde nichts mehr beantragen,da alles was ich bisher beantragt habe abgelehnt wurde.Ich habe keine Lust mehr mich damit rumzuärgern.
Tja,am besten die Arbeit niederlegen. Denn arbeitslos stehe ich vergleichsmässig besser da.
1. keine Pfändung
2. 100 weniger,aber keine Kosten mehr für Arbeitsaufwendungen
3. Freizeit
MfG
Barcar
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quote:
Tja,am besten die Arbeit niederlegen.
Womit dann meist auch die Restschuldbefreiung hinfällig wäre ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ja das stimmt allerdings,denn man muss nachweislich eine Arbeitstelle aufsuchen oder sich um eine solche bemühen.
Da ich noch ein knappes Jahr durchstehen muss,ziehe ich das zähneknirschend durch. Bin mir aber jedenfalls sicher, das ich nie in meinem Leben wieder einen Kredit bei einer Bank oder ähnlich KFZ Leasingvertrag,aufnehmen werde. Denn ich kann von heut auf morgen unverschuldet meinen Job aus wirtschaftlichen Gründen loswerden. Einen sicheren Arbeitsplatz gibt es nirgendwo.
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