Ausschluss der Gewährleistung

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
kellie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluss der Gewährleistung

Hallo und Guten Abend,

Folgendes Problem:Habe vor 4Wochen eine gut erhaltene ,fast neuwertige Jacke versteigert.Habe die Jacke so genau wie möglich beschrieben und den Zusatz :keine Gewähr ,keine Rücknahme,bin Privatverkäufer.Käufer teilt mir mit an der Unterseite des Armes sei ein 3mm grosses Brandloch.Ich habe keines gesehen,aber ich kann auch nicht 100%ausscliessen,dass ich esübersehen hab.Biete Rücknahme oder Preisminderung an. Käufer meldet sich 3 Wochen nicht.Bis gestern.Er sei in Urlaub gewesen.Ich sage,nach 4 Wochen nehme ich die Jacke nicht mehr zurück,aber erstatte 10 Euro.Lehnt er ab als zu gering.Habe bei mehreren Nähereien nachgefragt 10 Euro mehr als genug.Meine Frage:Zu was bin ich verpflichtet? Danke im voraus. Kellie Oh habe gerade gesehen habe mich im Forum vertan

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-- Editiert am 29.11.2010 19:12

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
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