Hallo zusammen!
Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren
über das Vermögen meiner früheren Arbeitgeberin habe ich nun vom Arbeitsamt Insolvenzgeld für drei Monate erhalten. Meine beim Insolvenzverwalter angemeldete Forderung auf ausgebliebenes Arbeitsentgelt geht allerdings darüber hinaus.
Muss ich nun nach Erhalt des Insolvenzgeldes meine beim Insoverwalter angemeldete Forderung in der Höhe korrigieren? Oder erhält er vom Arbeitsamt eine Nachricht, so dass ich nichts tun muss?
Auswirkungen Insolvenzgeld auf Insolvenzforderung
17. Februar 2020
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Frage vom 17. Februar 2020 | 09:48
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Auswirkungen Insolvenzgeld auf Insolvenzforderung
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#1
Antwort vom 17. Februar 2020 | 11:45
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich)
Hat der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung denn bestritten ?
#2
Antwort vom 17. Februar 2020 | 12:27
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Ja, in voller Höhe, wobei mir das schleierhaft ist, denn meine Forderung ist rechtskräftig tituliert. Bevor ich den Sachverhalt nochmals ausbreite verweise ich auf meine Frage hier.
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#3
Antwort vom 17. Februar 2020 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatBevor ich den Sachverhalt nochmals ausbreite verweise ich auf meine Frage hier. :
Dann doch besser dort weitermachen ...
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