Auto vom Jobcenter bei Insolvenz

21. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fraxizz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto vom Jobcenter bei Insolvenz

Guten Tag,

folgendes.

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz. Außerdem beziehe ich zur Zeit noch ALG 2.

Ich könnte in Kürze eine feste Arbeitsstelle (vorerst 75% mit zugesicherter, späterer Steigerung) antreten, für diese ist ein Auto zwingend notwendig. Um diese Arbeitsstelle zu ermöglichen, würde mir das JC 1800€ entweder als Darlehen (wenn abzusehen ist, dass ich von meinem Lohn diesen Betrag in Raten zurückzahlen kann), oder als einmalige Leistung bewilligen.

Frage: Darf das im Rahmen der Privatinsolvenz so ablaufen?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Das Geld wäre genau so wie das Auto pfändbar, insofern sollte man das mit dem Insolvenzverwalter abstimmen und von ihm freigeben lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Fraxizz):
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase

Dann sollte das kein Problem sein. Während der WVP kannst du Mille beim Jauch gewinnen und behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Fraxizz):
wenn abzusehen ist, dass ich von meinem Lohn diesen Betrag in Raten zurückzahlen kann)


Zitat (von Fraxizz):
Darf das im Rahmen der Privatinsolvenz so ablaufen?



Ja, darf es.


Zitat (von Harry van Sell):
Das Geld wäre genau so wie das Auto pfändbar, insofern sollte man das mit dem Insolvenzverwalter abstimmen und von ihm freigeben lassen.


Das ist natürlich falsch.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Während der WVP kannst du Mille beim Jauch gewinnen und behalten.



Nö, dürfte er nicht. Wie kommst du darauf?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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