Autowerkstatt Insolvenz, mein Auto wird nicht freigegeben

14. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 186x hilfreich)
Autowerkstatt Insolvenz, mein Auto wird nicht freigegeben

Während mein Wagen in einer Werkstatt war, war diese plötzlich insolvent. Nun sind alle Fahrzeuge erstmal beschlagnahmt, bis der Verwalter überblick hat über den Bestand. Mein Wagen jedoch hat eine Zulassung auf mich, ich hab den Brief und den Kaufvertrag. Wie lange darf mein Auto festgehalten werden?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Nun sind alle Fahrzeuge erstmal beschlagnahmt

Und der Verwalter hat einen gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss?



Zitat (von FrauStressfrei):
Wie lange darf mein Auto festgehalten werden?

Hat man dem Verwalter das Eigentum an dem Kfz denn schon entsprechend gerichtsfest nachgewiesen?



Ich würde in solcher Situation einfach dort hin gehen und mein Eigentum mitnehmen.
Alternativ in gerichtsfester Form die Herausgabe fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 186x hilfreich)

Ich weiß gar nicht wo das Wohnmobil ist

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Ich weiß gar nicht wo das Wohnmobil ist

Es steht also gar nicht mehr auf dem Hof der Werkstatt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 186x hilfreich)

Ja genau, die Fahrzeuge sind bereits abgeholt der Hof ist leer

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Ja genau, die Fahrzeuge sind bereits abgeholt der Hof ist leer

Schade.


Dann würde ich den InsoV gerichtsfest zur Herausgabe auffordern, für den Fristablauf straf- und zivilrechtliche Schritte in Aussicht stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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