Außergerichtlicher Einigungsversuch

1. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Euroburner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergerichtlicher Einigungsversuch

Hallo,

ich habe von einem Rechtsanwalt eines Schuldners ein Schreiben erhalten, in dem er mich um Prüfung bittet, ob ich einer außergerichtlichen Regelung zustimme, nach der sein Mandant (mein Schuldner) die pfändbaren Bezüge während der nächsten 6 Jahre anteilig an mich abtritt da dieser zahlungsunfähig ist.

Beigefügt ist diesem Schreiben ein (außergerichtlicher) Schuldenbereinigungsplan, bei dem ich eine (für mich lächerliche) Quote von 1,34% meiner Gesamtforderung (1.800.- Euro) erhalten würde. Jetzt bitte mich der Anwalt um Rückäußerung ob ich diesem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimme oder nicht.

Meine Fragen dazu:
Welche Möglichkeiten (rechtlichen) habe ich denn jetzt? Was passiert, wenn ich nicht zustimme? Kann ich meine Quote "verhandeln"? Ist es sinnvoll, diesen Plan anzunehmen (es gibt insgesamt 26 Gläubiger und ich stehe auf Rang/Nr. 15)?

Mit ist in diesem Fall der Spatz in der Hand lieber als ganz leer auszugehen, aber die Quote und der sich daraus ergebende Rückzahlungsbetrag erscheint mir in Anbetracht meiner Gesamtforderung als schmerzhaft wenig.

Bin für jede Antwort/Anregung und Erfahrungswerte dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Euroburner

Bei 26 Gläubigern und dieser geringen Quote kannst du zu 100% davon ausgehen, dass einige nicht zustimmen werden und es somit sowieso zu einem Insolvenzverfahren kommt.

Grüße, Borion

P.S. Du steht ziemlich sicher an Stelle 15 und nicht auf Rang 15, d.h. du wirst wohl gleichrangig entsprechend deiner Quote berücksichtigt werden.

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#2
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ich würde an Ihrer Stelle nicht einmal das Porto hierfür ausgeben. Einfach keine Auskunft erteilen. Dieses hat zur Folge das im außergerichtlichen Eingiungsversuch Ihre Stimme als Ablehnung gewertet wird.

MfG

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#3
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Meistens ist alles was du jetzt noch Ausgibts rausgeschmissenes Geld und meist bekommst du nicht einmal dein Porto wieder rein. :-((

Eine tolle Insolvenzordnung lässt grüßen Rate mal wer mehr bekommt, steht meist nicht drauf. ;-)))

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"Steffen Osten
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30161 Hannover
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