Bank weigert sich beharrlich

20. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
duwieich
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 94x hilfreich)
Bank weigert sich beharrlich

Hallo zusammen

ich habe meine Restschuldbefreiung bekommen
während der ganzen Insolvenz habe ich alles richtig gemacht und bin meiner Pflichten nachgekommen

zu den Gläubigern gehörte auch ein Darlehnsvertrag von der Bank
da bin ich 2 ter Darlehnsnehmer gewesen

nun weigert sich diese Bank beharrlich meine Restschuldbefreiung anzuerkennen und lässt mich nicht aus den Vertag
auf Briefe ,Mails ,Anrufe wird nicht reagiert geschweige den geantwortet
auf den Briefe meines Insolvenzverwalters kam nur" wir halten uns an § 301-2 Insolvenzrecht "
Aber erklären konnte Die Bank diesen § nicht

Mein Insolvenzverwalter hat die ganze Akte durchgeschaut und nix gefunden ob diese Bank irgendwelche Einwände geschickt haben

der andere Darlehnsnehmer ist mein Mann und der hat keine Insolvenz angemeldet

meine Frage nun wie bekomme ich die Bank dazu mich aus diesen Vertag zu entlassen





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Welche Nachteile entstehen dir denn aktuell bzw. was genau ist für dich ein "Sie lassen mich aus dem Vertrag"? Einklagen können die bei dir ja nichts.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
duwieich
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 94x hilfreich)

@ mepeisen

ich lebe von meinem Mann getrennt und der kann den Kredit nicht bezahlen,
er bekommt nur eine kleine Rente nicht Pfändbar
nun will die Bank von mir das geld

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn sie sich auf §301 Abs. 2 InsO berufen, ist doch alles in Ordnung. Der besagt ja lediglich, dass sie sich noch weiter an Deinen Mann halten können, Du aber durch die Restschuldbefreiung von Ansprüchen Deines Mannes Dir gegenüber in dieser Sache freigestellt bist.

Ich sehe also nicht so ganz das Problem, sie können keine Ansprüche gegen Dich stellen. Das Entlassen aus dem Vertrag ist aus meiner Sicht nur eine Formalie.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn sie wirklich weiterhin Forderungsschreiben verschicken oder trotz RSB Schufa-Einträge veranlassen geht man vielleicht zu einem Anwalt, der per Gericht die Unzulässigkeit feststellen lässt. Dann verbrennt die Bank nochmal Geld

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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