Bank weigert sich das P Konto in den vorherigen Zustand um zu wandeln

23. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2021 20:29:14
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank weigert sich das P Konto in den vorherigen Zustand um zu wandeln

Hallo liebe Forum Gemeinde,

Es bestehen aktuell keine Pfändungen und die Insolvenzzeit neigt sich dem Ende zu.

Nun möchte ich das P Konto in den vorherigen Zustand meines Girokontos umwandeln lassen, natürlich ohne Dispo. Die Bank verweigert sich und verlangt eine Bestätigung vom Insolvenzverwalter. Ist sowas rechtens?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Soweit das P-Konto nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben wurde ist die Forderung der Bank vollkommen korrekt, da du keine Verfügungsmacht hast, § 80 Abs.1 InsO.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.02.2021 20:29:14
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Soweit das P-Konto nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben wurde ist die Forderung der Bank vollkommen korrekt, da du keine Verfügungsmacht hast, § 80 Abs.1 InsO.


Zitat:
mir wurde jetzt gesagt, dass ich formlos beim Amtsgericht beantragen könnte, eine doppelte Pfändung zu unterlassen, weil mein Gehalt ja dadurch im Grunde 2 mal gepfändet wird...stimmt das? was legt man diesem Antrag bei? Eine Bescheinigung über die Existenz des P Kontos und Gehaltsabrechnungen? so dass mein einmal gepfändetes Gehalt freigegeben wird...stimmt das?

Ich finde das Insolvenzrecht für den betreffenden Schuldner ziemlich irreführend...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von guest-12324.02.2021 20:29:14):
eine doppelte Pfändung zu unterlassen, weil mein Gehalt ja dadurch im Grunde 2 mal gepfändet wird

Zitat (von guest-12324.02.2021 20:29:14):
Es bestehen aktuell keine Pfändungen

Finde den Widerspruch.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen