Hallo liebe Forum Gemeinde,
Es bestehen aktuell keine Pfändungen und die Insolvenzzeit neigt sich dem Ende zu.
Nun möchte ich das P Konto in den vorherigen Zustand meines Girokontos umwandeln lassen, natürlich ohne Dispo. Die Bank verweigert sich und verlangt eine Bestätigung vom Insolvenzverwalter. Ist sowas rechtens?
Bank weigert sich das P Konto in den vorherigen Zustand um zu wandeln
23. Februar 2021
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Frage vom 23. Februar 2021 | 07:09
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank weigert sich das P Konto in den vorherigen Zustand um zu wandeln
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#1
Antwort vom 23. Februar 2021 | 07:44
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Soweit das P-Konto nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben wurde ist die Forderung der Bank vollkommen korrekt, da du keine Verfügungsmacht hast, § 80 Abs.1 InsO.
#2
Antwort vom 24. Februar 2021 | 19:18
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSoweit das P-Konto nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben wurde ist die Forderung der Bank vollkommen korrekt, da du keine Verfügungsmacht hast, § 80 Abs.1 InsO. :
mir wurde jetzt gesagt, dass ich formlos beim Amtsgericht beantragen könnte, eine doppelte Pfändung zu unterlassen, weil mein Gehalt ja dadurch im Grunde 2 mal gepfändet wird...stimmt das? was legt man diesem Antrag bei? Eine Bescheinigung über die Existenz des P Kontos und Gehaltsabrechnungen? so dass mein einmal gepfändetes Gehalt freigegeben wird...stimmt das?Zitat:
Ich finde das Insolvenzrecht für den betreffenden Schuldner ziemlich irreführend...
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#3
Antwort vom 26. Februar 2021 | 07:48
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Zitateine doppelte Pfändung zu unterlassen, weil mein Gehalt ja dadurch im Grunde 2 mal gepfändet wird :
ZitatEs bestehen aktuell keine Pfändungen :
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