Baufrima Insolvent Rechnungen beidseitig noch offen Bitte um Hilfe!

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
allinone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Baufrima Insolvent Rechnungen beidseitig noch offen Bitte um Hilfe!

Guten Tag.
Mein Name ist Stefan.
Ich habe mit einer Baufirma, die nun Insolvenz angemeldet hat ein Haus gebaut.

Die Baufirma bekommt von mir noch 7800€, wo die Arbeiten aber noch nicht komplett abgeschlossen sind.
Es fehlt noch der Blow Door Test, die Kellerfenster außen wurden nicht verputzt, die eingebaute Treppe ist locker und schief, die Sockelleisten liegen vor Ort sind aber nicht verbaut......uvm
Laut Insolvenzverwalter, muss ich diese Rechnung aber zahlen, egal ob sie abgeschlossen sind oder nicht, da ich dies nicht nachweisen könne. Der EX-Bauleiter hat zwar alle Mängel angezeigt, dies wäre aber uninteressant.

Von meiner Seite stehen aber noch Gutschriften im Wert von 7400€ offen.
Ich habe z.B. das Bad aus dem Angebot entfernt und habe einige Putz arbeiten übernommen.
Für beides gibt es offizielle Gutschrift schreiben, die aber nicht ausgezahlt wurden. (Diese habe ich per Mail VOR Insolvenzeröffnung erhalten)

Der Verwalter sagt nun, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat und ich höchstwahrscheinlich die 7800€ zu zahlen habe und das andere Geld was mir noch zusteht (die 7400€) nicht mehr bekommen werde, da die Firma zahlungsunfähig wäre.

Für mich ist dies total unlogisch, was könnte ich dort machen, damit ich dies nicht zahlen muss?

Des Weiteren wurde von mir im April festgestellt, dass das Haus im OG direkt unter der Decke Außen einen Riss hat, der komplett einmal ums Haus geht. Dieser Risse war dann auch innen im Haus, diese wurden dann aber behoben.
Dieses wurde auch bei der Firma angezeigt, die dann Fast 5 Monate Später einen Gutachter mitgebracht hat.
Dieser hat dann durch sein Gutachten bestätigt, dass da der Rohbauer schuld wäre und die Baufirma die arbeiten beauftragen kann und der Rohbauer würde dann die Rechnung übernehmen.
Das Gutachten bekam die Firma und der Verputzer ende September, der für die Sanierung zuständig sein wird .
Verputzt werden sollte im Oktober.
Aber nichts passierte, da die Chefin von der Baufirma immer wieder andere Ausreden sich einfallen lassen hat warum der Verputzer nicht anfangen könnte. (z.B. sie wolle noch einen zweiten Anwalt befragen, um sicher zu gehen)
Nun ist die Firma insolvent und die Risse sind noch vorhanden.

Wie gehe ich da vor?

Würde mich freuen, wenn mir jemand bei meinen 2 Anliegen helfen könnte.

Gruß
Stefan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von allinone):
Laut Insolvenzverwalter, muss ich diese Rechnung aber zahlen, egal ob sie abgeschlossen sind oder nicht, da ich dies nicht nachweisen könne. Der EX-Bauleiter hat zwar alle Mängel angezeigt, dies wäre aber uninteressant.


Da widerspricht sich doch was und natürlich erzählt der erstmal, um Geld zu bekommen. Sind die Leistungen im Vertrag beziffert? Generalunternehmer? Würde ich aussitzen und einem Mahnbescheid widersprechen.

Zitat (von allinone):
Für beides gibt es offizielle Gutschrift schreiben, die aber nicht ausgezahlt wurden.


Das wären dann wohl Insolvenzforderungen.

Zitat (von allinone):
Wie gehe ich da vor?


Forderung bestreiten.
Forderung zur Tabelle anmelden.
Im Zweifel zum Anwalt.
Gibt es eine Bürgschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
allinone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Leistungen sind beziffert und stehen auch in einzelnen Positionen auf den Rechnungen.
Nur diese habe ich nicht bezahlt, da ich ja selbst noch Geld bekomme, durch meine ganzen Gutschriften.
Es gab für die meisten Bauabschnitte nicht einmal eine Abnahme.
Ich habe nach Beendigung des Außenputzes gemerkt, dass im Keller die Außenliabungen nicht verputzt wurden.
Da wurde dann gesagt, dass werde noch gemacht, wenn das Haus wegen des Risses neu Verputzt und die Risse geschlossen sind.

Ob es eine Bürgschaft gibt weiß ich nicht, wie finde ich so etwas heraus.
Bin wohl zu blauäugig an die ganze Sache herangegangen.

Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das hört sich ja nach einem beiderseits nicht vollständig erfüllten Vertrag an. Ich würde den IV als erstes jetzt auffordern nach § 103 Abs. 2 Satz 2 InsO zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will. Vermutlich wird er dann entweder die Erfüllung ablehnen oder aber gar nichts tun. Das führt dann sozusagen dazu, dass das gesamte Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt wird. in dieses werden dann die Positionen von beiden Seiten eingestellt als Abrechnungsposten. Bei der geschilderten Sachlage einer noch ausstehenden Restsumme für die Baufirma von 7.800,00 € und Gutschriften für den TS von 7.400,00 € + Ansprüche auf Mängelbeseitigung, wird man wohl auf Null rauskommen.

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