Guten Tag, wie berechnet ihr das pfändbares Einkommen in der Praxis? Nach der Brutto oder der Nettomethode? Und wenn netto, wie macht ihr das ohne Lohnprogramm? Und weist ihr den Arbeitgeber darauf hin, falls er nach der bruttomethode abrechnet ? Viele Dank vorab
Berechnung pfändbares Einkommen
18. Februar 2020
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Frage vom 18. Februar 2020 | 22:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung pfändbares Einkommen
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#1
Antwort vom 19. Februar 2020 | 15:23
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich)
BAG, Bs v 17.04.2013 10 AZR 59/12 : Nettomethode, ohne Software geht das nur " zu Fuß", d.h. die fitive Ermittlung der Steuern und Abgaben über Listen, eigene Berechnungen
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