Hallo,
leider befinde ich mich in einer Privatinsolvenz. Ich habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, weiß aber leider nicht, ob die Post positiv ist negativ ist.
Vielleicht finde ich hier Hilfe, ich bin gerade verzweifelt.
Im Beschluss steht :
"ergeht am xx. Xx. Xxxx nachfolgende Entscheidung :
1. Der Vornahme der Schlussverteilung wird gemäß §196 Abs. 2 InsO
zugestimmt.
2. Für den Schlusstermin und das weitere Verfahren wird gem. § 5 Absatz 2 InsO
das schriftliche Verfahren angeordnet."
Was bedeutet dass für mich? Muss ich mit etwas schlimmen rechnen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Beschluss InsO
24. März 2018
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Frage vom 24. März 2018 | 14:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Beschluss InsO
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#1
Antwort vom 24. März 2018 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Nein. Es bedeutet nur, dass das Insolvenzverfahren sich dem Ende zuneigt. Dann geht es weiter mit der Wohlverhaltensperiode.Sorren brauchst du dir nicht zu machen. Das ist ein ganz normaler Zwischenschritt.
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