Bestreiten einer Forderung auch in der WVP?

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Bestreiten einer Forderung auch in der WVP?

Ist Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter auch in der Wohlverhaltensphase möglich?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@cass

Die Antwort von salkavalka ist zwar richtig, aber ich glaube kaum, dass diese Sie weiter bringt, oder?

Sie überhäufen hier das Forum mit sehr allgemein gehaltenen Fragen, ohne dass mal weitergehende Informationen zum eigentlichen Sachverhalt geliefert werden. Evtl. wäre es doch mal zielführender einen Gesamtsachverhalt zur Diskussion zu stellen, als zusammenhanglose allgemeine Einzelfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

An Eidechse.
Es ist tatsächlich so, dass ich das Insolvenzrecht einfach praktisch verstehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es Ihnen um das praktische Verständnis geht und Ihnen die gegebene Antwort ausreicht, wovon ich mangels weiterer Nachfrage ausgehe, müssten Sie ja eigentlich jetzt erklären können, warum die Antwort "Nein" lautet. Und was das nun für den Schuldner oder den Gläubiger bringt, je nachdem aus welcher Richtung Sie es betrachten.

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