Hallo, ich habe einmal eine Frage zu einer bestehenden Betriebskosten und Heizkosten Rückzahlung... Ich befinde mich seid 1 Jahr in Regelinsolvenz, und lebe mit meiner Partnerin ( nicht verheiratet ) und unseren 2 Kindern ( 1x Eigenes 1xStief) Heute haben wir die Info erhalten das dass Gesamte Guthaben von 1300Euro an den Insolvenzverwalter gegangen ist, ist dies so Richtig?! weil meine Partnerin und Kinder Leben ja auch in dieser Wohnung ?! Müsste das nicht aufgeteilt werden? Ich habe leider nichts im Internet dazu gefunden :/
Grüße
Betriebskosten Rückzahlung Regelinsolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Stehen nur Sie im Mietvertrag als Mieter?
Hat der IV eine Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 InsO
abgegeben? Wenn ja wann?
Wann wurden die Betriebskosten und Heizkosten abgerechnet und für welchen Zeitraum?
Hallo, danke für die Info... Also im Mietvertrag stehen ich und meine Partnerin seit 8 Jahren gemeinsam, in Regelinsolvenz befinde ich mich seit 11 Monaten, der Abrechnung Zeitraum ist November 15 - November 16!
Eine Enthaftungs Erklärung kenne ich leider nicht, und kann dazu leider nicht viel sagen
Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf die Enthaftungserklärung wird es aber ankommen. Sie sollten daher dringend in Erfahrung bringen, ob und wann diese gegenüber dem Vermieter von Seiten des IV abgegeben wurde.
Und dann stellt sich nach wie vor die Frage, wann die Abrechnung erfolgt ist. Das hatte ich auch noch gefragt. Diese Frage haben Sie aber nicht beantwortet.
HAllo, also ich habe bei der Hausverwaltung keine Enthaftungserklärung abgegeben, Die Abrechnung haben wir gestern Erhalten dem 5.12.2016 Für den Zeitraum 11.15 - 11.16 auf Nachfrage wurde uns Heute mitgeteilt das der Betrag direkt an die Verwalterin gegangen ist... mich wundert das nur da meine ( Freundin) auch bezahlt und sie Ihr nicht Ihren Anteil abnehmen dürfen oder den der Kinder...
Zitatalso ich habe bei der Hausverwaltung keine Enthaftungserklärung abgegeben :
Es geht um die Enthaftungserkärung des IV. Was wollen Sie also mit dieser Mitteilung erreichen?
Zitat, Die Abrechnung haben wir gestern Erhalten dem 5.12.2016 Für den Zeitraum 11.15 - 11.16 :
Sie wissen schon, dass wir 2017 haben?
Zitatmich wundert das nur da meine ( Freundin) auch bezahlt und sie Ihr nicht Ihren Anteil abnehmen dürfen oder den der Kinder... :
Für die Kinder gibt es keinen Teil. Die sind nicht Vertragspartner des Vermieters. Und ob der Vermieter (voll) an den IV leisten durfte, hängt entscheidend von der Enthaftungserkärung ab. Also sehen Sie zu, dass Sie die Info bekommen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten