Betriebskostenabrechnung in der WVP

9. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung in der WVP

Hallo zusammen ich habe mal eine kurze Frage :
Ich bin seit Oktober 2012 in der WVP und ich soll nun von der Betriebskostenabrechnung 2014 Geld wieder bekommen .Muß mein Vermieter das Geld den Treuhänder zukommen lassen oder bekommen wir das Geld vom Vermieter zugesprochen ?? Der Vermieter meinte das er auch was Schriftliches vom Treuhänder braucht wenn das Geld uns zustünde ???Gibt es irgendwelche Gesetze die ich den Vermieter vorlegen kann ohne gleich beim Treuhänder auf dem Busch zu hauen ??
Danke für eure Tipps

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-- Editiert thomas1973 am 09.02.2015 18:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:
Muß mein Vermieter das Geld den Treuhänder zukommen lassen


Nein. Das Insolvenzverfahren ist seit 2012 abgeschlossen, somit steht jeglicher Vermögensneuerwerb - wozu auch die Nebenkostenrückzahlung zählt - wieder Ihnen selbst zu. Lediglich, wenn noch Mietrückstände bei diesem Vermieter offen wären, könnte dieser die Aufrechnung mit denselben erklären.

quote:
Der Vermieter meinte das er auch was Schriftliches vom Treuhänder braucht wenn das Geld uns zustünde


Er bräuchte es zwar nicht, aber Otto-Normalvermieter hat von Insolvenzverfahren keine Ahnung und wird sich daher immer absichern wollen, bevor er irgendetwas an den Schuldner selbst auszahlt. Im schlimmsten Fall hätte das Geld (aus Vermietersicht) tatsächlich dem Treuhänder zugestanden. Dann müsste er dem Treuhänder das Guthaben ebenfalls überweisen und dem Schuldner wegen der Rückzahlung hinterherlaufen. Dies trifft aber nicht zu, da wie erwähnt die NK-Erstattung Ihnen selbst gehört.

Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie gut (oder schlecht) Ihre persönliche Beziehung zu Ihrem Treuhänder ist. Aber meines Erachtens kann da gar nichts passieren, wenn Sie mit diesem Anliegen zum TH gehen. Er kann sich allenfalls sträuben, weil das ja wieder (vergleichsweise schlecht bezahlte) Arbeit macht. Einkassieren kann er das Guthaben in keinem Fall.

Bei Fragen fragen.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 10.02.2015 08:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Ok Danke für deine Information ...wünsche dir noch einen schönen Dienstag :-))

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Gerne - und: danke gleichfalls :)

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hegowa
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 100x hilfreich)


Gibt es evtl. eine Nachtragsverteilung dafür? Dann dürfte das Geld dem Treuhänder zustehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es evtl. eine Nachtragsverteilung dafür? Dann dürfte das Geld dem Treuhänder zustehen. <hr size=1 noshade>


Unwahrscheinlich. Dann müsste der Treuhänder im eröffneten Verfahren keine Enthaftungserklärung nach § 109 InsO abgegeben haben. Und dieser Fall ist höchst unwahrscheinlich, da im Normalfall jeder Treuhänder die Masse (und damit sich selbst!) davor schützen will, ggf. für Mietrückstände des Schuldners nach Insolvenzeröffnung geradestehen zu müssen.

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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