Guten Tag,
völlig überfragt mit nur etwas Kenntnis hinsichtlich des BGBs wende ich mich nun an dieses Forum.
Von Beginn: Wir kauften im Februar 2023 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler in Herne. Es wurde uns mit zwei Schlüsseln angeboten, allerdings wurde nur einer davon übergeben. Der andere Schlüssel sei,laut Aussage des Händlers, noch beim Vorbesitzer. Dieser würde ihn im Laufe der Woche zu ihm bringen. Im weiteren Verlauf sei der Schlüssel dann noch weg gewesen, 1x wurde er angeblich neu durch den Händler bestellt, dann doch wieder nicht. Dann wurde er nochmal bestellt (keine Bestellbestätigung wurde uns vorgelegt, ich habe es aber schriftlich durch ihn bekommen)- den Schlüssel haben wir bis heute nicht erhalten.
Im Juli 2023 haben wir ein weiteres Auto bei ihm erworben,um welches es hier primär geht. Es handelt sich um einen Twingo 2,Bj 2008, 143.000km Laufleistung- angeblich neue mit neuen Bremsen, Reifen, Service, Klimacheck,TÜV für 3.7000€. Zudem sei das Fahrzeug ein Jahr über Real Garant versichert.
Letztendlich bekamen wir das Auto mit Winterreifen von 2015, einer defekten Klima,einem defekten Gebläse und ohne funktionales Gebläse. Da ich es es erst am Folgetag nach Vertragsabschluss testen konnte, habe ich den Mangel erst am Tag nach Vertragsabschluss bemerkt. Laut ihm sei es ein versteckter Mangel, er würde es alles reparieren. Alles wurde behoben, außer:
Es erfolgten nach 439 BGB zwei Nachbesserungsversuche der defekten Klimaanlage. Erst wurde der Regler getauscht, beim nächsten Versuch der Kondensator. Im Nachgang (letzter Werkstattaufenthalt im Oktober) teilte er mit, dass der Klimakompressor defekt sei und die Lieferung länger dauert- er hätte ihn aber bestellt und würde ihn einbauen, sobald er angekommen ist. Ich habe mich seitdem regelmäßig erkundigt- er sei noch nicht angekommen. Am 24.01 schrieb er mir,dass der Kompressor am 29.01 ankommen würde und wir dann einen Termin vereinbaren.
Am 25.01 sah ich dann auf seiner Webseite,dass sein Geschäft "wegen Geschäftsaufgabe dauerhaft geschlossen " ist. Am 24.01 war dies noch nicht angegeben. Als er mir wegen dem Termin schrieb, wusste er doch von der Schließung?!
Ich schrieb ihm daraufhin, was mit der Reparatur sei, bzw ob er jemand dazu beauftragen wird. Das Auto hat schließlich noch Gewährleistung- dass ich nach zwei gescheiterten Versuchen noch so kulant geblieben bin war falsch von mir.
Er sagte,dass ich nun Pech hätte laut seinem Insolvenzberater. Den Schlüssel wird er uns ebenfalls nicht mehr geben laut eigener Aussage.
Zudem wäre Real Garant Fahrzeug gebunden. Ich solle mich dort melden.
Nach heutiger Rücksprache mit Real Garant hat er mein Auto dort nie versichert.
Er möchte mir zudem weder die Bestellbestätigung für den Kompressor,noch für den Schlüssel aushändigen. Was wäre,wenn die Bestellung garnicht erfolgt ist? Gilt dies als Vortäuschung falscher Tatsachen?!
Ich habe alles schriftlich.
Ich habe ihm nun mitgeteilt, dass ich mich an einen Anwalt wenden werde. Ich habe dies auch heute eingeleitet, und den Fall meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet.
Trotzdem hätte ich auch gerne eure erfahrenen Meinungen.
Habe ich überhaupt noch eine Chance wegen der Insolvenz? Es ist ein Inhaber geführtes Unternehmen- keine GmbH.
Ich hätte niemals ein Auto ohne Klima gekauft.. Kann ich den Preis nach 441 mindern, nachdem die Nachbesserung nach 439 BGB fehlgeschlagen ist?
Habt ihr weitere Tipps?
Betrug,Gewährleistung, Insolvenz,Autokauf
30. Januar 2024
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Frage vom 30. Januar 2024 | 12:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug,Gewährleistung, Insolvenz,Autokauf
#1
Antwort vom 30. Januar 2024 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Das Auto hat schließlich noch Gewährleistung
Das spielt nicht in DE?
Denn in DE wurde Gewährleistung vor gut 20 Jahren abgeschafft.
Seit dem gilt die „gesetzliche Mängelhaftung" (genauer „Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB").
Nützt aber auch nichts, wenn keiner mehr da ist, um das alles zu erfüllen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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