Bitte dringend um Antworten privatinsolvenz ex Mann

9. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Steffy147
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte dringend um Antworten privatinsolvenz ex Mann

Mein ex Mann ist vor 5 Jahren aus dem gemeinsam finanzierten Haus ausgezogen, seitdem trage ich alles alleine ,Kreditraten ect . Wohne mit unseren Kindern hier im Haus.mein exmann ist vor 3 Jahren in die privatinsolvenz gegangen. Die insolvenz wäre jetzt 23.01.2026 zuende. Nun droht mir der insolvenzverwalter wenn ich nicht bis zum 20.1.2026 10.000 euro überweise ,gibt er das haus in die teilzwangsversteigerung. Im Internet findet man viel widersprüchliches ,denn es sind dann ja nur noch 2 Tage bis zum ende der insolvenz. Ist das möglich von seiner Seite aus ? Ich hab so Angst jetzt bald auf der strasse zu sitzen . Die Kinder sind 21 und 17 .




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2673 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von Steffy147):
Die insolvenz wäre jetzt 23.01.2026 zuende.

Nö, da endet nur die Abtretungsfrist. Die Entscheidung über die RSB kann das Gericht erst treffen wenn alles verwertet ist. Also kann der IV auch nach dem 23.01. noch die Versteigerung einleiten.

Zitat (von Steffy147):
Nun droht mir der insolvenzverwalter wenn ich nicht bis zum 20.1.2026 10.000 euro überweise ,gibt er das haus in die teilzwangsversteigerung.

Der IV begründet seine Forderung womit?

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#2
 Von 
Steffy147
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Der IV begründet seine Forderung womit

Dass ich keine Miete an meinen ex mann bezahle .Dafür trage ich ja alles was das haus betrifft alleine .

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#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Steffy147):
Dass ich keine Miete an meinen ex mann bezahle

Welche Vereinbarung gabe es zum Haus und zum Kreiditvertrag bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#4
 Von 
Steffy147
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Welche Vereinbarung gabe es zum Haus und zum Kreiditvertrag bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung?

Leider keine schriftliche ,er wollte/will mit dem Haus nichts zu tun haben .Und hat gesagt die Kinder und ich können es haben . Zumal der insolvenzverwalter am Anfang der insolvenz auch einmal diese 10.000 haben ,er meinte der Anteil meines ex Mannes. Natürlich hatte ich keine 10.000 euro ,hab ihn sogar angeboten 200 euro monatlich zu bezahlen am anfang der insolvenz ,das wollte er aber nicht . Der insolvenzverwalter hat immer gesagt und auch geschrieben dass wenn ich alles alleine bediene er das haus nicht verwertet (würde auch für alle ein minus sein ) und jetzt auf einmal so ne mail .

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18890 Beiträge, 10198x hilfreich)

Das Problem scheint zu sein, dass dem Mann ja die Hälfte des Hauses gehört - und das ist Vermögen.
Vermögen muss für die Insolvenz entweder aufgelöst werden (sofern verlustfrei möglich) oder es muss Einnahmen generieren. Wenn der Wert des Hauses größer ist als die Summe der Schulden (was ja normalerweise der Fall ist - sonst hätte die finanzierende Bank geschlafen), dann ist ein verlustfreier Verkauf im Regelfall möglich.
D.h. der Mann kommt auf die Dauer nicht damit durch, dass er weder Miete einnimmt noch verkaufen will.

Das ist sowieso eine Angelegenheit, die gelöst werden muss, völlig losgelöst von der Insolvenz. Dem Mann gehört die Hälfte des Hauses. Wenn die Frau jetzt alle Schulden alleine abzahlt, finanziert sie dem Mann den Vermögensaufbau. Am Ende ist das Haus schuldenfrei (dank der Frau) und der Mann will plötzlich seine (jetzt schuldenfreie) Haushäfte haben oder Miete dafür sehen.
Die eleganteste Lösung wäre natürlich, wenn die Frau dem Mann seine Hälfte abkauft. Dann gehört das Haus der Frau sicher alleine und die Finanzen sind sauber getrennt. Je nach Höhe der Schulden, die auf dem Haus liegen, ist das möglicherweise gar nicht so teuer. Optimalerweise hätte man das gleich bei der Scheidung geregelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Steffy147):
Leider keine schriftliche

Wie der Vorposter schon schrieb muss da eine sichere Lösung her.
Jetzt und solide und schnell.
Nicht selber rummachen sondern mit Unterstützung von Anwalt/Notar.


Zitat (von Steffy147):
Der insolvenzverwalter hat immer gesagt und auch geschrieben dass wenn ich alles alleine bediene er das haus nicht verwertet

Die Verbindlichkeit dieser Zusicherungen ist zu prüfen.


Zitat (von Steffy147):
seitdem trage ich alles alleine ,Kreditraten ect .

Dann ist zu prüfen ub diese Zahlungen als Miete/Nutzungsentgelt zu werten sind.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2673 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von Steffy147):
Der insolvenzverwalter hat immer gesagt und auch geschrieben dass wenn ich alles alleine bediene er das haus nicht verwertet

In welchem Zusammenhang?

Zitat (von Steffy147):
Zumal der insolvenzverwalter am Anfang der insolvenz auch einmal diese 10.000 haben ,er meinte der Anteil meines ex Mannes. Natürlich hatte ich keine 10.000 euro ,hab ihn sogar angeboten 200 euro monatlich zu bezahlen am anfang der insolvenz

Vermutlich hast du nie gezahlt und die 200 € nie beiseite gelegt? Dachtest du,du kannst die Haushälfte deines Mannes behalten und das kostenneutal, während seine Gläubiger nichts bekommen? Das Ende der Abtretungsfrist steht bevor und der Masse steht noch ein Betrag zu, den will der IV haben damit das Gericht über die RSB entscheiden kann.

Ggf kann ein RA, den du beauftragen und bezahlen kannst, das ganze Rechtssicher klären. Aber ich würde schnellstmöglich die Kreditaufnahme über die 10K klären.

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