CSA Beteilungsfonds IV und V - Insolvenzverfahren

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
CSA Beteilungsfonds IV und V - Insolvenzverfahren

Hallo liebes Juristen-Forum,
Ich bzw meine Frau ist eine unter den vielen Geschädigten, ich war bei einem Anwalt zum Beratungsgespräch.

Der hatte uns empfohlen ein Exit aus den Ratenzahlungsmodell versuchen durchzusetzen, da wird im Internet hierzu sehr vieles geschrieben. Vieles davon ist unseriös und vieles klingt nach Anwaltswerbung in eigener Sache und dabei weiß ich nicht so recht was der Zweck dahinter ist:

A) dem Geschädigten Hoffnungen machen und ihn weiter zur KAsse bitten mit Gebühren hier und dort (mal Einmalig, das andere
Mal sind sie zur Prüfung der Erfolgschancen etc)

B) die anderen könnten ja seriös sein und tatsächlich als Interessengruppe eine Sammelklage anstrengen

Nur wie findet man das heraus, ich meine als Nicht-Anwalt. Hat hier jemand eine Idee, denn ich möchte unseren Schaden gern begrenzen und nicht mit weiteren Überraschungen rechnen müssen. Für jeden Tipp bin ich dankbar.

Wer mehr Infos haben will,bitte mich anschreiben, vielen Dank

Fakten
- Vertragsabschluss war 2003 (eine Einmalzahlungen und Ratenzahlung mit einer Laufzeit auf Renteneintritt)
- Für CSA Beteiligungsfonds IV haben wir bereits einen Aufforderung erhalten einen bestimmten Gedbetrag nachzuschießen
- CSA Beteiligungsfonds V haben wir als es uns zu merkwürdig erschienen war versucht im Jahr 2013 ordentlich zu kündigen, dies
wurde abgelehnt, daraufhin hätten wir die Einzugsermächtigung aufgekündigt, seither ist Ruhe
- ich würde nun gern für den Ratenzahlungvertrag eine Kündigungsbestätigun erwirken ein sog. EXIT aus dem Vertrag
um den Vermögensschaden in Grenzen zu halten ( der Schaden beläuft sich zwischenzeitlich mit entgangener marktüblicher
Verzinsung auf ca 12000€)


Mit freundlichen Grüßen
Jan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da Sammelklagen in Deutschland im zivilrechtlichen Bereich nicht möglich sind, sollte man skeptisch sein, falls wirklich ein RA diese verspricht.

Ansonsten scheint hier eine rechtliche Beratung durchaus angebracht, da wohl nicht auszuschließen ist, dass der Insolvenzverwalter jeweils auf die Idee kommt, die Ratenzahlungen für die Einlagen weiter anzufordern. Wenn Sie bedenken wegen der Kosten haben, klären Sie mit dem ausgesuchten RA möglichst vorher möglichst genau ab, welche Kosten anfallen werden.

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#2
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank für diese Rückmledung: gestern hatte ich bereits eine ersten Termin in Form eines Beratungsgespräches, der Anwalt von gestern hat mich gestern geerdet und mir nüchtern die aktuelle Sitauation erklärt. Das war schon mal sehr gut. Auf jeden Fall wissen wir jetzt das wir wohl den angeforderten Betrag des Insolvenzverwalters (weil Nachschußpflicht der Anleger besteht) zahlen werden müssen. :-(

Weiterhin hat mir der Anwalt angeboten mir dabei zu helfen mit der Fomurlierung eines Schreiben an den CSA Beteilungsfonds bzw dem Treuhänder ein sog. VertragsExist zu erwirken bzw der Beendigung des abgeschlossen Vertrags schriftlich bestätigen zu lassen. D.h. Wir sollen allen und jeden in der dem CSA Beteilungsfonds V in Zusammenhang steht vorsorglich im SInne von Schadensbegrenzung unsere Kündigung in Form einer Sonderkündigung ausprechen. Und das som, dass sichergestellt ist das die Kündigung nachweislich zugestellt ist, d.h. Inkl SendeID oder per FAX-Sendebericht.

Was wir aktuell wissen ist das beide CSA Beteilungsfonds IV und V Insolvenz angemeldet haben. Nur vom CSA Beteilungsfonds IV (Einmalzahlung) liegt eine schriftliche Bestätigung des Insolvenzverwalters zur Beendigung des Vertragsverhältnisses vor, beim zweiten CSA Beteilungsfonds IV (Ratenzahlung) ist das so eindeutig noch nicht.

Da meinte der Anwalt von gestern man sollte hier vorsorglich anstreben auf eine Art von Sonderkündigungsrecht zu beharren bzw. wahrzunehmen welche besondere aktuelle eingetretene Konstellation fußt (ich hoffe ich hab das gestrige so richtig formuliert)

Bin mal gespannt was im weiteren Verlauf passieren wird auf jeden Fall hab ich schon mal meine Rechtschutz vorsorglich umgestellt und erweitert. Was sich aktuell im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren für eine Schar von ANwälte alle nur das beste für die große Anzahl von Geschädifgten wollen ist echt zynisch und merkwürdig was deren Berusethik angeht. Wir bekamen ein Schreiben einer Kanzlei die Ihre Seriösität damit vorgaukelt in den Sie ein Auszug vom Bundesanzeigers beileget (die sich jeder im Internet anschauen kann) und merkwürdig ist bei allen, die wollen alle erst mal die Erfolgsaussichten prüfen und verlangen dabei zwischen 75-100€ und wer wei was dann im weiteren Verlauf alles noch für Gebühren anfallen



Recht haben und Recht bekommen, das ist hier die Kernfrage. Meine Absicht ist nicht, hier in diesem Forum zu pauschalisieren.
Das den seriösen Rechtberatern, Rechtsanwälten etc. gegenüber unfair.


Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von negresso):
und merkwürdig ist bei allen, die wollen alle erst mal die Erfolgsaussichten prüfen und verlangen dabei zwischen 75-100€ und wer wei was dann im weiteren Verlauf alles noch für Gebühren anfallen


Ich stelle mir die Frage, ob Sie meinen, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten umsonst sein soll?

Ehrlich gesagt finde ich für eine Prüfung der Erfolgsaussichten ein Entgelt von 75 - 100 € sehr moderat. Von daher vermag ich da nichts unseriöses zu entdecken.

Zitat (von negresso):
gestern hatte ich bereits eine ersten Termin in Form eines Beratungsgespräches, der Anwalt von gestern hat mich gestern geerdet und mir nüchtern die aktuelle Sitauation erklärt.


Dafür wird er RA Ihnen auch eine Rechnung erteilen.

Zitat (von negresso):
Weiterhin hat mir der Anwalt angeboten mir dabei zu helfen mit der Fomurlierung eines Schreiben an den CSA Beteilungsfonds bzw dem Treuhänder ein sog. VertragsExist zu erwirken bzw der Beendigung des abgeschlossen Vertrags schriftlich bestätigen zu lassen.


Auch das wird kosten.

Zitat (von negresso):
Bin mal gespannt was im weiteren Verlauf passieren wird auf jeden Fall hab ich schon mal meine Rechtschutz vorsorglich umgestellt und erweitert.


Das wird wahrscheinlich aber nichts nützen. Wenn vorher keine Absicherung durch die RSV bestand, dann wird die Umstellung für Ereignisse, die vor der Umstellung eingetreten sind, nicht greifen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Lieber / Lieber Eidechse
Danke Danke nur scheint mit diese Diskussion in Richtung abzudriften bei der ich den Nutzen für schwinden sehe,
Was ist mit der RSV zu klären hatte habe ich geklärt , ich hätte hier vielmehr gehofft eine Einschtzung eines Profis zu erhalten, der einem sagen und beschreiben kann wie so etwas abläuft etc.

Glauben so viele intellektuelles Wissen / Niveau bring ich mit, dass ich mich im Juristischen Bereichen grundlegend bewegen kann und weiß was zu tun ist, in diesem Forum erhoffe ich mir den einen oder anderen Hinweis, auf den mal wohl selbst drauf kommt.

Schade das so manche Themen nach wenigen Beiträgen abdriften und von Thema Abkommen und sich zu Moralischen Instanzen hin entwickeln, ich weiß wovon ich spreche. Nichtsdestotrotz vielen Dank für den einen oder anderen Gedanken zur Vorgehensweise und worauf man zu achten habe.


Aktueller Stand: Insolvenzverwalter ist ziemlich aktiv und hat uns letztens einen aktuellen buchhalterischen Kontostand der Einlagen zugesendet, dieser ist bei uns in beiden Fällen positiv. Ich seh nur die Gefahr und Risiko, dass es abzuwenden gilt, das möglicherweise nochmals die Aiufforderung kommt die Ratenzahlung gemäß Vertrag und der entsprechenden Laufzeit fortzusetzen. Da bin ich aktuell dran. Habe bereits meine RSV dahingehend erweitert.

Mit freundlichen Grüßen

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von negresso):
ich hätte hier vielmehr gehofft eine Einschtzung eines Profis zu erhalten, der einem sagen und beschreiben kann wie so etwas abläuft etc.


Das hier ist ein Laienforum. Hier sind zwar auch Profis in Form von RAen und sonstigen Juristen offen oder verdeckt am Werk, aber eine Garantie gibt es nicht, dass diese hier auch antworten. (Wobei ich in diesem Sinne dann sogar zu den Profis zählen würde.)

Und wenn man etwas konkretes wissen will, dann sollte man vielleicht auch konkrete Fragen stellen. Sonst passiert es nämlich, dass man zu Passagen des eigenen Beitrages halt Kommentare erhält, wie hier geschehen. Insbesondere wenn man Gegebenheiten schildert und daraus auf Unseriosität schließt, was sich aber aus dem Geschilderten gerade nicht ergibt. Von daher haben Sie die Moral ganz alleine hier rein gebracht.

Von daher bevor Sie sich darüber beklagen, dass Themen nach wenigen Beiträgen abdriften und wohl offenbar auch dieses Thema meinen, packen Sie sich bitte an die eigenen Nase und fragen Sie sich, was Sie dazu beigetragen haben und machen Sie es besser.

Und ich kann nur nochmals darauf hinweisen, dass das was Sie schildern in Bezug auf die Internetauftritte und die Gebühren, alles nicht auf Unseriosität hinweist. RAe verdienen nunmal ihr Geld mit rechtlicher Beratung und Vertretung. Das Standesrecht erlaubt nur Werbung in überschaubaren Maße. Da nutzen viele Kanzleien den eigenen Internetauftritt, um dort über die Veröffentlichung von Stellungnahmen zu aktuellen Themen, Mandanten zu generieren.

Wenn Sie den Internetauftritten nicht trauen, dann bleiben nur die althergebrachten Wege um einen passenden RA zu finden. Empfehlung von Freunden oder Bekannten oder schlicht ausprobieren.

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