Corona - Insolvenz - Selbstständig - Hilfe

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Taurimk2
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona - Insolvenz - Selbstständig - Hilfe

Ich bin ein Solo selbstständiger aus Berlin und habe eine Privat Insolvenz angemeldet.

Ich habe auch schon ein sehr anstrengendes Gespräch mit meiner Insolvenzverwalterin hinter mir.

Bei dem Gespräch ist nicht rausgekommen ob sie mein Betrieb freigibt oder nicht. Eigentlich ist auch nicht viel zu holen in meinem Betrieb.

Jetzt wurden aber alle meine Kunden angeschrieben für die ich arbeite, und mir monatliche Geld einbringen.

In dem Schreiben von der Insolvenzverwalterin steht drin dass ab sofort alle Rechnungen auf das Konto der Insolvenzverwalterin zu zahlen sind.

Da war ich natürlich sehr geschockt, da ich um die 60 % Betriebskosten habe und diese natürlich nicht mehr zahlen kann da das Geld zu der Insolvenzverwalterin geht.

Dann habe ich aber gelesen das bei Selbstständigen eigentlich die Pfändungsfreigrenze ermittelt werden muss.


Dies bezieht sich darauf was ich fiktiv im Arbeitsmarkt als Angestellter verdienen würde. Da ich ungelernt bin, und keine Ausbildung habe, würde dies auf 1600 € netto anlaufen.

Bedeutet das Gewinne, die das fiktive Einkommen übersteigen, nicht abgeführt werden müssen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher was ich der InsolvenzverwalterIn schreiben soll um das klarzustellen...

Meine Frage ist, Darf die Insolvenzverwalterin alle Zahlung meiner Kunden auf ihr Konto beantragen?

Wie soll ich vorgehen, was soll ich machen. Ich bin ziemlich verzweifelt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Taurimk2):
Dann habe ich aber gelesen das bei Selbstständigen eigentlich die Pfändungsfreigrenze ermittelt werden muss.

Die Pfändungsfreigrenze lt. Tabelle beträgt derzeit 1.179,99 EUR. Zuschläge gibt es noch z.B. wenn man unterhaltspflichtig ist.


Das private Konto ist schon ein P-Konto?



Zitat (von Taurimk2):
Meine Frage ist, Darf die Insolvenzverwalterin alle Zahlung meiner Kunden auf ihr Konto beantragen?

Sie hat nichts beantragt, sie hat es angeordnet.



Zitat (von Taurimk2):
Da war ich natürlich sehr geschockt, da ich um die 60 % Betriebskosten habe und diese natürlich nicht mehr zahlen kann da das Geld zu der Insolvenzverwalterin geht.

Ja, das es da am Anfang Probleme gibt ist logisch.
Die Gläubiger werden natürlich auch noch informiert.

Man wird auch schauen müssen was unabdingbar ist, was gekündigt werden kann / muss.
Viele Unternehmen bieten derzeit auch Zahlungserleichterungen an, auch das sollte man prüfen.


Sofern die unternehmerischen Tätigkeit akzeptable Aussichten auf Fortführung hat, wird der Insolvenzverwalter entsprechende Gelder aus der selbständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO). Das wird aber etwas dauern.
Es kann aber auch passieren, dass man überhaupt kein Einkommen erhält, bis das Gericht entschieden hat was einen zusteht und man solange auf dem "Trockenen" sitzt.



Zitat (von Taurimk2):
Da ich ungelernt bin, und keine Ausbildung habe, würde dies auf 1600 € netto anlaufen.

Wie kommt man zu der optimistischen Berechnung?
Für solche Voraussetzungen wären gerundet 1.621 EUR brutto anzusetzen, je nach persönlicher Lage wären das dann um die 1200 EUR netto.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Taurimk2
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für Ihre Antwort.

mein Konto habe ich schon in ein P Konto umgewandelt.

Aktuell wird das gesamte Geld was ich erwirtschafte einbehalten. Jedoch lese ich im Netzt anderes.

Fiktives Einkommen bestimmen
Im Anschluss hieran wird das sogenannte „fiktive Einkommen" des Unternehmers bzw. Selbstständigen berechnet. Hier wird das Einkommen bestimmt, das der Schuldner in einer adäquaten Anstellung beziehen würde. Dabei spielt das von Ihnen tatsächlich erzielte Einkommen keine Rolle.

Aus diesem Grunde können auch individuelle Werbungs- und Betriebskosten nicht angerechnet werden. Dieser Nachteil wird dadurch ausgeglichen, dass die Gewinne, die das fiktive Einkommen übersteigen, nicht abgeführt werden müssen.

Das fiktive Einkommen wird anhand Ihres Berufsbildes / Abschlusses berechnet. Hier orientiert man sich z.B. an entsprechenden Tarifverträgen. Anderenfalls sind von Relevanz:

Ihr Alter
Berufserfahrung sowie
regionale Besonderheiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Taurimk2):
Da ich ungelernt bin, und keine Ausbildung habe, würde dies auf 1600 € netto anlaufen.
Für ungelernte AN würde das fiktive Erwerbseinkommen für dich eher über den Mindestlohn abgebildet werden.
Der gesetzliche ML liegt derzeit bei 9,35 € brutto.

Woran hast du die 1.600,- netto festgemacht?

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