Hallo zusammen,
ich habe zwar ein Thema in der Art gefunden aber meine Frage war da nicht beantwortet. Daher möchte ich meine Frage hier stellen:
Bruttogehalt monatlich: 7600 €
Firmenwagen Preis: 65.000 €
Einfache Entfernung Haus- Geschäft: 50 km
Steuerklasse: 4
Kinderfreibetrag: 2
Kirchensteuer: Nein
Laut Berechnung:
Ohne Auto hätte ich
7600 € Brutto
4.135,06 € Netto
1322 € Pfändung an Insolvenzverwalter
2810 € Auszahlbarer Betrag Konto
Berechnung mit Auto:
7600 € Brutto
Geldwerter Vorteil Firmenwagen 1%: 650 €
Geldwerter Vorteil Fahrtkosten(65000 * 0,03% * 50 km): 975 €
Brutto mit Auto: 9225 €
Netto: 5224,95 €
1744,96 + 668,70= 2413,66 € Pfändung an Insolvenzverwalter
Netto nach Pfändung= 2811,29
Geldwerter Vorteil: 1625 €
Auszahlung Konto: 1186 €
Stimmt das etwa? Müssen die Fahrtkosten nicht in Steuer abgezogen werden und nur das Auto 1% (650 €) nach der Pfändung abgezogen werden? Das hat mir meine HR Abteilung berechnet. Ich finde es brutal, dass ich 1625 direkt für ein Dienstwagen bezahlen muss.
Könnt ihr mich da bisschen aufklären, ob die Berechnung korrekt ist? Dann würde ich auf Firmenfahrzeug verzichten. Wäre nach der Pfändung nur 1% Firmenwagen abgezogen (650) blieb mir 2150 Euro. Das wäre ok.
Viele Grüße
DIenstwagen in Privatinsolvenz
26. Januar 2019
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Frage vom 26. Januar 2019 | 09:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
DIenstwagen in Privatinsolvenz
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