Darf der Verwalter dass?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Funny5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Verwalter dass?

Hallo zusammen ich brauche mal eure Hilfe.
Ich bin seit Anfang des Jahres Insolvent. Mein NettoEinkommen beläuft sich auf 1039€. Jetzt kam eine Mietnebenkostenrückerstattung von ca 170€. Bekommt der Verwalter den gesamten Betrag oder kann ich bis zur Grundsicherung (1080€) den Restbetrag behalten???

Signatur:

herzlichst
der Funny5

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Selbstverständlich gehören alle Gelder, bis auf den unpfändbaren Teil des Einkommens,im eröffneten Verfahren dem IV.

1x Hilfreiche Antwort

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