Hallo zusammen ich brauche mal eure Hilfe.
Ich bin seit Anfang des Jahres Insolvent. Mein NettoEinkommen beläuft sich auf 1039€. Jetzt kam eine Mietnebenkostenrückerstattung von ca 170€. Bekommt der Verwalter den gesamten Betrag oder kann ich bis zur Grundsicherung (1080€) den Restbetrag behalten???
Darf der Verwalter dass?
21. September 2018
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Frage vom 21. September 2018 | 14:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Verwalter dass?
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#1
Antwort vom 21. September 2018 | 23:35
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Selbstverständlich gehören alle Gelder, bis auf den unpfändbaren Teil des Einkommens,im eröffneten Verfahren dem IV.
Und jetzt?
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