Hallo Miteinander.
wir haben einen Pachvertrag einer Bäckerei zu Ende des Monats gekündigt. Die Mitarbeiter haben alle die Kündigung erhalten sowie den letzten Lohn bekommen.
Das Steuerbüro muss noch die Mitarbeiter abmelden und die Arbeitsbescheinigung an das Arbeitsamt schicken.
Anfang nächsten Monats haben wir einen Termin beim Insolvenzanwalt der alles notwendige veranlast.
Wie sieht es mit dem Steuerbüro aus? Es werden noch Rechnungen kommen für die abmeldung des Betriebes etc. Bis dahin ist das Geschäftskonto höchstwahrscheinlich in der Vollstreckung.
Darf ich oder muss ich das Steuerbüro über die bevorstehende Insolvenz Informieren?
Wenn das Steuerbüro von der Insolvenz erfährt, dann werden Sie bestimmt einen Vorschuss verlangen.
Falls es dann nicht auch schon zu spät ist. Das Steuerbüro wird dann die erforderlichen Arbeiten bestimmt nicht mehr zu Ende machen.
Wer macht dann die notwendigen erforderlichen Steuerangelegenheiten bei einer Insolvenz?
Darf man Steuerberaten von Insolvenz Informieren?
19. November 2025
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Frage vom 19. November 2025 | 20:47
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 18x hilfreich)
Darf man Steuerberaten von Insolvenz Informieren?
#1
Antwort vom 19. November 2025 | 20:58
Von
Status: Bachelor (3511 Beiträge, 1359x hilfreich)
Ich würde mir mehr Gedanken um die Strafbarkeit (siehe letzter Thread) machen. Der Rest ist Peanuts.
#2
Antwort vom 19. November 2025 | 21:07
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 18x hilfreich)
Zitat :Ich würde mir mehr Gedanken um die Strafbarkeit (siehe letzter Thread) machen. Der Rest ist Peanuts.
Da haben wir die Antwort von 2 Anwälten und 2 verschiedene Meinungen. Darum kümmern sich dann die Anwälte. Danke der Nachfrage.
Könnten Sie bitte eventuell etwas zu unseren aktuellen Beitrag etwas sagen?
Vielen Dank.
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#3
Antwort vom 19. November 2025 | 22:55
Von
Status: Heiliger (20226 Beiträge, 7322x hilfreich)
Zitat :Darf ich oder muss ich das Steuerbüro über die bevorstehende Insolvenz Informieren?
Was sollte denn dagegensprechen? Insolvenz macht doch öffentlich, dass der Betrieb nicht zahlungsfähig ist.
#4
Antwort vom 19. November 2025 | 23:08
Von
Status: Bachelor (3511 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat :Könnten Sie bitte eventuell etwas zu unseren aktuellen Beitrag etwas sagen?
Vielen Dank.
Gerne.
Zitat :Anfang nächsten Monats haben wir einen Termin beim Insolvenzanwalt der alles notwendige veranlast.
Wie sieht es mit dem Steuerbüro aus? Es werden noch Rechnungen kommen für die abmeldung des Betriebes etc. Bis dahin ist das Geschäftskonto höchstwahrscheinlich in der Vollstreckung.
Darf ich oder muss ich das Steuerbüro über die bevorstehende Insolvenz Informieren?
Wenn das Steuerbüro von der Insolvenz erfährt, dann werden Sie bestimmt einen Vorschuss verlangen.
Falls es dann nicht auch schon zu spät ist. Das Steuerbüro wird dann die erforderlichen Arbeiten bestimmt nicht mehr zu Ende machen.
Wer macht dann die notwendigen erforderlichen Steuerangelegenheiten bei einer Insolvenz?
Es kündigt sich die nächste Straftat an: Betrug (§ 263 StGB). Leistungen in Anspruch nehmen, obwohl (!) man weiß, dass man demnächst zahlungsunfähig wird und wissentlich nicht zahlen kann / will / wird.
Der Vorsatz zum Betrug ist (vor allem schön durch die getätigten Aussagen oben dargestellt) offensichtlich (!!).
Meine Güte!
Am besten nur genehme Antworten zu akzeptieren ist jetzt auch noch gerade das Rezept schlechthin, um früher oder später (eher früher als später) nicht nur mit einem, sondern mit beiden Beinen im Gefängnis zu stehen...
Die Restschuldbefreiung sehe ich sowieso schon stark gefährdet.
Ich bin raus, das ist mir zu blöd.
-- Editiert von User am 19. November 2025 23:21
#5
Antwort vom 20. November 2025 | 08:56
Von
Status: Legende (19156 Beiträge, 10316x hilfreich)
Zitat :Darf ich oder muss ich das Steuerbüro über die bevorstehende Insolvenz Informieren?
Sind Sie der Auftraggeber des Steuerbüros?
Wenn nein: Dann müssen Sie überhaupt nichts.
Wenn ja: Sie müssen eigentlich auch nicht, müssen dann aber mit den Konsequenzen leben. Das könnte eine Strafanzeige von Seiten des Steuerbüros, die Versagung der Restschuldbefreiung, die Durchgriffshaftung (Geschäftsführer der Firma muss offene Rechnung des Steuerbüros trotz insolvenz der Firma aus seinem Privatvermögen bezahlen) oder alles zusammen sein.
#6
Antwort vom 20. November 2025 | 09:20
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 2080x hilfreich)
Lieber Primax.
Ich würde mir professionelle Hilfe suchen bei dem Thema. Dieses Forum wird und kann Dir nicht (weiter) helfen
#7
Antwort vom 20. November 2025 | 09:44
Von
Status: Praktikant (649 Beiträge, 95x hilfreich)
Zitat :Anfang nächsten Monats haben wir einen Termin beim Insolvenzanwalt
Ist denn die Inso schon eröffnet?
Zitat :Wer macht dann die notwendigen erforderlichen Steuerangelegenheiten bei einer Insolvenz?
Sie und .....
Zitat :Insolvenzanwalt der alles notwendige veranlast.
....., wenn Sie mit `Insolvenzanwalt`den Insolvenzverwalter meinen. Oder haben Sie selbst noch einen Anwalt beauftragt?
-- Editiert von User am 20. November 2025 09:46
#8
Antwort vom 23. November 2025 | 11:19
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 18x hilfreich)
Zitat :Lieber Primax.
Ich würde mir professionelle Hilfe suchen bei dem Thema. Dieses Forum wird und kann Dir nicht (weiter) helfen
Das Forum hat mir geholfen.
Wir haben eine Vorrauszahlung gemacht und dann das Steuerbüro Informiert.
Sie waren Dankbar und Froh das wir es so gemacht haben.
#9
Antwort vom 24. November 2025 | 00:32
Von
Status: Bachelor (3511 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat :Das Forum hat mir geholfen.
Wir haben eine Vorrauszahlung gemacht und dann das Steuerbüro Informiert.
Sie waren Dankbar und Froh das wir es so gemacht haben.
Sehr gut. Damit ist der Betrug vom Tisch. ALLERDINGS wird dem Steuerberater das Geld wieder weggenommen werden... https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__129.html
#10
Antwort vom 24. November 2025 | 10:46
Von
Status: Praktikant (649 Beiträge, 95x hilfreich)
Zitat :ALLERDINGS wird dem Steuerberater das Geld wieder weggenommen werden...
Sehr unwahrscheinlich.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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