Hallo, habe mal ne Frage, bei einem weitläufigen Bekannten ist mir etwas aufgefallen.
Zum Datenschutz nennen wir ihn hier einfach mal Max.
Max ist seit ungefähr 1,5 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. Das Verfahren ist vor dem Gericht beantragt worden und Max hat auch einen Insolvenzverwalter erhalten.
Leider hat Max eine Dummheit in meinen Augen begangen denn er hatte vor kurzem in einem Versandhaus etwas bestellt und dies auf Ratenkauf im Werte von ca. 500,-€.
Dann hatte er versucht diesen dann doch komplett in einer Summe zu zahlen und hat einen Darlehnsantrag bei der Bank gestellt. So wie es aussieht hat er auch mehrere Bankkonten sowie passende EC-Karte dazu erhalten. Neuerdings kauft er auch öfters mit einer EC Karte ein.
Da Max inzwischen verheiratet ist und seid dem den Namen seiner Frau angenommen hat ist er auch umgezogen. Die Bestellung, Darlehensantrag hat er inzwischen mit dem neuen Namen und Adresse getätigt. Die Insolvenz läuft jedoch unter seinem Geburtsnamen. Hinzu kommt auch, das er einen 24.Monatigen Handyvertrag abgeschlossen hat. Ferner wurde mal nach seiner Aussage ein Handy gestohlen welches einen Wert von 350,-€ hatte. Das ist ungefähr 6 Monate her. Nun hat er dies seiner Versicherung gemeldet und das Geld hierfür erhalten. Bei Ebay gab es auch schon mal Probleme denn er hatte Waren verkauft aber nicht abgeschickt. Dies hatte eine Bekannte von ihm mitbekommen und aus dem Schlamassel finanziell da raus geholfen und konnte die Wogen und eine Anzeige abwenden. Diese Bekannte hatte mir das anvertraut weil sie damit nicht mehr klar kommt. Die Bekannte ist die Schwiegermutter von Max.
Also ich habe das Gefühl, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht. Meine Frage ist nun ob das alles so rechtens sein kann was er gemacht hat. Meine Bekannte kommt damit überhaupt nicht mehr klar und ich würde ihr gerne helfen.
Darlehen und Ratenkauf trotz Insolvenz
Für das private Insolvenzverfahren gibt es ganz strikte Regeln - z.B. darf man keine neuen Schulden in dieser Zeit machen.
Auch die Banken werden Max irgendwann auf die Schliche kommen, es sei denn, er hat nicht gelogen. Für € 500,- nimmt man allerdings im Normalfall kein Darlehen auf sondern überschreitet seinen Dispo. Seine Ehefrau sollte mit ihm reden, dass er die EC-Karte wieder abgibt, damit da nicht neue Schulden entstehen.
Die Wohlverhaltensphase entscheidet übrigens darüber, ob man tatsächlich nach 6 Jahren schuldenfrei ist - und da ist Max ja nicht besonders gut drinnen.
Die Ehefrau sollte aufpassen, dass sie nicht in Maxens Schuldenstrudel mit hineingerissen wird, denn scheinbar kann Max nicht mit Geld umgehen. Also sollte dort schnellstens eine Gütertrennung her (ich glaube, es reicht zum Standesamt zu gehen und es dort niederzuschreiben, bin mir da aber nicht ganz sicher). Wenn Maxen nämlichen Schulden macht, die im normalen Haushaltsgebrauch liegen (Kauf von Kühlschrank, Staubsauger u.ä.) haftet seine Ehefrau nämlich mit für seine Schulden.
Für die Gütertrennung muss man zum Notar gehen und einen entsprechenden Vertrag mit dem Ehepartner abschließen. Ganz gleich , ob das Insolvenzverfahren schon abgeschlosen ist oder sich Max noch in der Wohlverhaltensphase befindet, er darf keine neuen Schulden machen. Die Restschuldbefreiung bekommt er nur dann , wenn er sich strikt an die Regeln hält.
-- Editiert von Annaminna am 28.07.2008 15:11:20
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@ sika0304 und Annaminna
Ihr seid euch ja beide einig, dass man keine neuen Schulden machen darf, weil man sonst die RSB nicht bekommt. So gerne ich das bei so eingigen Insolvenzschuldnern auch sehen würde, weil sie wirklich rein gar nichts aus der Insolvenz lernen, sondern so weiter machen wie vorher auch, gibt es in der InsO keinen Tatbestand bei den Versagungsgründen, der darauf passt und zwar weder in § 290 InsO
noch in § 295 InsO
. Zumindest wenn man das machen der neuen Schulden für sich alleine stellt. Vielleicht könnt ihr mir mal weiterhelfen und mitteilen, wo man das denn nun in der InsO findet.
Das einzige was mir hier einfallen würde wäre im enferntesten § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
, aber dann müsste hier unser Max schon schriftlich vorstäzlicher oder grob fahrlässiger falsche oder unterlassene Angaben über seine wirtschaftliche Lage gemacht und einen Kredit erhalten haben. Wenn Max den neuen Nachnamen genommen hat und ggf. vielleicht noch im Kreditantrag etwas angekreuzt hat, er wäre nicht in Insolvenz, dann könnte hier ein Versagungsgrund vorliegen. Problem, nur ein Insolvenzgläubiger kann ihn stellen und muss ihn auch noch glaubhaft machen.
In Punkto Darlehen könnte man im laufenden Insolvenzverfahren ggf. auch noch argumentieren, dass Darlehensauszahlungsansprüche grundsätzlich pfändbar sind und daher gem. §§ 35 Abs. 1
, 36 Abs. 1 InsO
Insolvenzmasse darstellen. Sprich Max hätte das Darlehen seinem Insolvenzverwalter melden müssen und er hätte es dann zur Masse vereinahmt. In der Nichtmitteilung hätte dann eine Vereltzung der Auskunfst- und Mitwirkungspflichten gelegen.
@ mike69
Auch wenn wegen der neuen Schulden ggf. die Restschuldbefreiung nicht versagt werden kann. Für Max wird es insbesondere dann problematisch, wenn er die neuen Schulden nicht begleichen kann. Dann ist man nämlich ganz schnell beim Eingehungsbetrug, weil er über seine wirtschafltiche Leistungsfähigkeit getäuscht hat durch Nichtmitteilung des Insolvenzverfahrens.
Probleme im Hinblick auf die RSB könnten aber aus ganz anderer Richtung kommen. Bei laufender Insolvenz, müsste er dem Insolvenzverwalter seine Konnten angeben. Das Kontoguthaben, was darauf entsteht, ist nämlich pfändbar und damit erstmal Insolvenzmasse. Auch die Versicherungsforderung war Insolvenzmasse.
Auch die Ebay-Betrügerreien sind nicht ohne. Der Schwiegermutter von Max kann man eigentlich nur raten, dass sie ihn doch bitte sehr nicht mehr aus der Patsche helfen soll. Vielleicht hilft es ja, wenn er mal die strafrechtlichen Konsequenzen vor Augen geführt bekommt.
Wie sieht es eigentlich mit einem Darlehen in der WVP aus? Gilt hier dann das Gleiche?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Dann gibt es nach meiner Meinung aber wirklich gar keinen Ansatzpunkt für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach meinem Kenntnisstand.
§ 290 InsO
greift dann nicht mehr. Dieser gilt nur für Versagungsanträge bis zum Schlusstermin. Und meine Überlegungen mit §§ 35 Abs. 1
, 36 Abs. 1 InsO
sind dann auch hinfällig, weil diese in der Wohlverhaltsphase, sprich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, nicht mehr zur Anwdendung kommen.
...Ihr seid euch ja beide einig, dass man keine neuen Schulden machen darf, weil man sonst die RSB nicht bekommt...
Es ist doch nichts neues, dass vor allem sika ohne Kenntnis der Rechtslage immer wieder derartige Behauptungen aufstellt.
--- editiert vom Admin
Wie bei Strafgerichten, meistens werden den Insolvenzschuldnern möglichst von ihren Straftaten ,ihre Schulden abgesehen, befreit.
Mit Folge einer Ermutigung zu Weiteren.
Richtet sich in einem Insolvenzverfahren nur nach der Insolvenzordnung ?
Die Handlungen von Max sind ohne Insolvenverfahren auch strafbar.
Neuigkeiten von Max,
inzwischen habe ich den Kontakt zu Max abgebrochen weilmir das ganze zu heiss wird.
1. Er bestellt in einem Versandhaus ein Navi und um dies zu Geld zu machen. Versnadhaus mahnt bereits.
2. Von diversen PC´s führt er online Bestellung aus. CD´s usw. Diese bestellt er unter seinem neuen Nachnamen. Die Lieferungen lässt er immer von Nachbarn annehmen wenn diese kommen.
3. Auf den Namen seiner Frau bestellt er Wein und sie weiß nichts davon. Auch hier hatte er als möglichen Empfänger mich und eine Nachbarin bei seiner Abwesenheit angegeben. Ware geliefert worden Mahnung bekommt seine Frau.
4. Habe Post von einer Leiharbeitsfirma bekommen. Hatte vorher mit denen nie etwas zu tun gehabt. Der Brief war an M I C H adressiert. Beim öffnen war seine Lohnsteuerkarte drin. Ich habe ihn darauf angesprochen was das soll. Er sagt, das hat er gemacht damit seine gesetzliche Betreuerin ( regelt die Finanzen und Verträge für ihn ) diese nicht in die Hände bekommt.
Ich finde dieses Vorgehen teilweise schon kriminell denn wenn die Firmen ihn anmahnen wo das Geld bleibt, kann er doch sagen, das nicht er die Lieferungen angenommen hat sondern die Nachbarn.
Bestellungen werden von fremden PC´s ausgeführt ( IP Adresse ). An meinem kommt er nicht mehr ran. Jetzt zieht er nicht nur seine Frau mit rein sondern auch mich und Nachbarn. Ich werde auf keinen Fall Ware für ihn annehmen wenn er mich drum bittet.
Und jetzt?
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