Daten vom Insolvenzverwalters preisgeben?

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)
Daten vom Insolvenzverwalters preisgeben?

Moin moin,


eine kleine Frage:

Max Mustermann ist in der Privatinsolvenz und hat Schulden bei Firma XY. Diese beiden Parteien haben sich auf eine Zahlung einer Abschlagssumme geeinigt. Dies wurde zuerst per Telefon vereinbart, als jetzt Max Mustermann eine schriftliche Bestätigung möchte, riegelt die Firma ab. Es kommt nicht das erhoffte Schreiben, was aber ankommt, ist ein Brief indem die Firma die Daten des Insolvenzverwalters haben möchte.

Muss Max Mustermann diese Daten angeben? Weil alle für die Firma wichtigen Daten, gibt es ja über das Amtsgericht.

Und was könnte diese Firma mit den Daten wollen?


Danke im Voraus.


Vigilante

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19 Antworten
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#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

wann ist die Forderung entstanden? Vor oder nach der Insolvenzeröffnung?

Sollte die Rechnung vor der Inso-Eröffnung entstanden sein, muss die Forderung beim Inso-Verwalter angemeldet werden.

Sollte die Forderung nach Inso-Eröffnung entstanden sein, hat der Inso-Verwalter damit nichts zu tun.

Fast alle Daten sind im Internet finden - also kein Geheimnis.

Meine Meinung:
Sofern jemand von einem anderen ein Zugeständnis haben möchte, könnte man diesem auch mit gewünschten Angaben entgegenkommen!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für deine Antwort,


die Forderung entstand nach der Eröffnung, aber als Folge aus dem Insolvenzverfahren.

Wir vermuten, das die Firma versucht Max Mustermann zu hintergehen. Also, sich die Ausgemachte Summe auszahlen zu lassen um dann doch die Restforderung einzufordern.

Die Firma könnte das Geld schon haben, wenn einfach ein Formschreiben ankommen würde, mit der schriftlichen Bestätigung. Das kommt uns eben ein wenig merkwürdig vor. Da es noch andere Ungereimtheiten gibt. Es wurden zum Beispiel weiterführende Leistungen über seine Person getätigt, obwohl er nachweislich zu diesem Zeitpunkt nichts mehr mit dieser Firma zu tun hatte.


Mit freundlichen Grüßen


Vigilante

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Das klingt alles sehr nebulös. So wie ich Sie verstehe, hat Max Schulden bei XY - und zwar solche, die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind. Die haben demnach mit dem Verfahren nicht das Geringste zu tun. Und was meinen Sie mit "die Forderung entstand nach der Eröffnung, aber als Folge aus dem Insolvenzverfahren." ?

Ob Max jetzt einen Vergleich mit XY schließt oder die Schulden komplett bezahlt oder sie sonstwie aussitzt, spielt keine Rolle. Den Insolvenzverwalter wird das nicht die Bohne interessieren - solange es nicht um Verbindlichkeiten aus einem nicht freigegebenen Gewerbe (und damit zu Lasten der Masse) geht.

Was auch immer XY mit der Angabe des Insolvenzverwalters bezwecken will, ein Abkassieren von Max und gleichzeitiges Anmelden der Forderung beim IV scheitert sowieso am Entstehungszeitpunkt derselben.

Ich verstehe daher nicht, worauf es Max jetzt ankommt. Abschlagszahlung heißt ja, dass er jetzt eine Summe X zahlt und die restlichen Schulden gestundet werden. Bringt also rein gar nichts. Wenn es sich dagegen um eine Vergleichszahlung handeln soll, dann wären mit dieser Summe X die Schulden getilgt.

Ohne nähere Angaben fürchte ich, werden wir hier nicht weiterkommen...

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für ihre Antwort.

Wir finden es eben auch sehr nebulös, was die Firma da versucht. Wir würden ihm sofort mit der Summe helfen, da aufgrund dieser Vergleichszahlung (Sie haben recht, Abschlagszahlung war falsch), eben die restlichen noch vorhandenen Schulden bei dieser Firma getilgt wären.

Wir vermuten Folgendes: Firma XY hat telefonisch den Vorschlag gemacht, wenn er binnen von 3 Monaten 1.000 Euro zahlt, würde man ihm die restlichen 1.600 Euro erlassen. Aber nur telefonisch. Als Max Mustermann, einwilligte aber nur unter der Bedingung, dass dies auch schriftlich bestätigt wird. Kam als Antwort:

Schönen guten Tag Herr Max Mustermann,

wir können ihnen keine schriftliche Bestätigung über diese Vereinbarung aushändigen. Wenn Sie aber eine größere Summe zahlen, erhalten Sie eine Rechnung von uns, über die daraus resultierende Restsumme.

Mit freundlichen Grüßen

Firma XY

Wir vermuten, dass Firma XY ihm mit diesem Lockangebot, eine größere Summe schon Mal vorab entlocken möchte, um sich dann die Restsumme zu holen.

Wir haben ähnliche Geschichten, mit 2 anderen Firmen durchgestanden. Und jede dieser anderen Firmen war sofort bereit, eine schriftliche Bestätigung zu schicken. Daher liefen diese Geschichten absolut reibungslos.


Die Schulden sind Mietschulden. Die nach der Insolvenz angehäuft wurden. Eigentlich nicht mal viel. Das nächste Kuriose war nämlich, nach der zweiten Mietteilzahlung, kam sofort die Fristlose Kündigung. Die unser Kollege auch sofort einhielt (Wobei ich da sage, dass dies auch nicht rechtmäßig gewesen ist). Nach meinem Gefühl.

Daraufhin kamen dann noch diverse viel zu hohe Sonderleistungen. Die Miete der Wohnung wurde zB mit angerechnet, die Zeit über, wo diese ungenutzt leer stand, der Strom lief trotz schriftlicher Kündigung noch ein ganzes halbes Jahr auf seinen Namen und diese scheint auch fleißig genutzt worden zu sein. Der Strom und Gas wurde über diese Firma, zusammen mit der Miete abgewickelt. Aber das Mahnschreiben über die Stromzahlungen kamen dann plötzlich vom Stromanbieter selber. Kurios, wo doch diese Sachen über den Vermieter liefen. Das sind so die gröberen Sachen, die da aufgetreten sind.



Danke noch Mal


Vigilante

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Also unabhängig von dem ganzen Rattenschwanz, der da mit dran hängt (Miete, Strom etc.) - ohne schriftliche Bestätigung, dass mit Zahlung der Summe X alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sind, würde ich mir das dreimal überlegen. Dann lieber aussitzen. Während der Insolvenz sind dem Gläubiger ohnehin die Hände gebunden (Vollstreckungsverbot!) und nach Aufhebung des Verfahrens hat der Treuhänder das Monopol auf das pfändbare Einkommen von Max, sodass jede Vollstreckungsmaßnahme (wenn Max jetzt nicht gerade im Lotto gewinnt oder erbt) von vorneherein zum Scheitern verurteilt wäre.

Unterschwellig würde ich der Firma dieses Szenario vor Augen halten: Entweder jetzt einen ordentlichen Teil der Verbindlichkeiten gegen Erlass der restlichen, dann aber NUR mit schriftlicher Bestätigung VOR der Zahlung - oder aber ein Ofenrohr gratis zum Ins-Gebirge-Schauen.

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 23.06.2014 14:12

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Super! Ich danke Ihnen, damit sind wir alle etwas ruhiger.

Aber, gilt das Vollstreckungsverbot auch bei Schulden, die nach der Eröffnung, als in diesem Fall die Miete, entstanden sind? Ist im Fall vom Max, wirklich nur diese Miete. Also, andere Schulden kamen nach der Eröffnung nicht dazu. Er hat die Miete auch nicht mit in die Insolvenzmasse genommen. Falls das noch ein wichtiger Punkt wäre.

Wir versuchen in ein paar Tagen, noch Mal mit der Firma in Kontakt zu treten. Wenn nicht, sitzen wir es aus und scjauen, was passiert.

Vielen Dank

Vigilante

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber, gilt das Vollstreckungsverbot auch bei Schulden, die nach der Eröffnung, als in diesem Fall die Miete, entstanden sind? <hr size=1 noshade>


Ja, siehe § 89 II InsO . Vollstreckungen in laufende Bezüge sind demnach auch für Nicht-Insolvenzgläubiger und damit auch für Firma XY verboten - und anderes Vermögen ist nicht da, da dieses zur Insolvenzmasse gehört und NUR vom Insolvenzverwalter verwertet werden darf.

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Super, Dankeschön. Wenn ich meine 30 Postings voll habe, gibt es sofort volle Sterne.


Dann müssen wir uns keine Sorgen machen, dass diese Firma ihm irgendwas antun möchte.



Danke noch Mal.


Vigilante.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Gern geschehen.

Bitte aber daran denken: Die von mir genannten Vollstreckungsverbote gelten nur für das eröffnete Insolvenzverfahren. Sowie dieses aufgehoben und Max die RSB angekündigt wurde, gilt das Verbot aus § 89 InsO nicht mehr. Dann könnte diese Firma in das neu erworbene Vermögen des Max (nicht aber in seinen Lohn, hier hat weiterhin der Treuhänder das alleinige Vollstreckungsrecht!) vollstrecken. Neu erworbenes Vermögen wäre bspw. Lottogewinn, Geldgeschenke etc. Auch die Hälfte eines möglichen Erbes wäre ggf. davon betroffen (die andere Hälfte hätte er ohnehin an den Treuhänder herauszugeben).

Gruß
Krypton

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke Krypton.

Kurz zur Klärung, das Insolvenzverfahren wurde noch nicht geschlossen. Es ist noch komplett aktiv.

Unser Max hat erneut eine eMail erhalten, mit folgendem Text:


Sehr geehrter Herr Mustermann,

auf unser Emails vom 15.06.2014, 20.07.2014 und 01.08.2014
haben Sie leider nicht reagiert.

Daraufhin haben wir recherchiert, Ihren Insolvenzverwalter
ausfindig gemacht und kontaktiert.

Ihre Privatinsolvenz wurde in 2013 eröffnet, die nachträglich
entstandenen Mietschulden (siehe Schuldanerkenntnis aus 2014)
habe Sie nach deren Aussage nicht angemeldet.

Dieses wollten wir nunmehr vornehmen, was nachträglich nach
der Aussage des Insolvenzverwalters nicht machbar ist.

Nunmehr werden eine Strafanzeige gegen Sie erwirken.
Unser Rechtsbeistand, im Namen des Vermieters, wird
jetzt tätig werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Firma XY
_________________


Was sollten wir nun unternehmen?


Langsam wird es ein echtes Ärgernis mit dieser Firma.


Vielen Dank im Voraus.



Vigilante

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Ein wenig musste ich schmunzeln, weil die Firma XY hier eine Drohkulisse aufbaut, augenscheinlich aber ohne sich mit der Materie auszukennen.

quote:
Ihre Privatinsolvenz wurde in 2013 eröffnet, die nachträglich
entstandenen Mietschulden (siehe Schuldanerkenntnis aus 2014)
habe Sie nach deren Aussage nicht angemeldet.


Die merken ihren Quark noch nicht einmal selbst. Muss einem doch einleuchten, dass ich 2013 noch keine Schulden von 2014 angeben kann... :augenroll:

Frage: Wie lange bestand denn das Mietverhältnis zwischen Max und XY? Hat es vor der Insolvenz bereits begonnen oder erst nach Eröffnung?

quote:
Dieses wollten wir nunmehr vornehmen, was nachträglich nach
der Aussage des Insolvenzverwalters nicht machbar ist.


Ja natürlich nicht. Nach Eröffnung entstandene Mietschulden können nur gegen den Mieter selbst geltend gemacht werden.

quote:
Nunmehr werden eine Strafanzeige gegen Sie erwirken.
Unser Rechtsbeistand, im Namen des Vermieters, wird
jetzt tätig werden.


Da wüsste ich jetzt aber zu gerne, weswegen. Begann das Mietverhältnis erst nach Insolvenzeröffnung? Dann ist die Frage, ob Max bei Abschluss des Mietvertrags über seine Insolvenz informiert hat. Andernfalls könnte man ggf. einen Eingehungsbetrug annehmen...

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Super! Danke für die Antwort.


Das Insolvenzverfahren wurde nach beginn des Mietverhältnisses begonnen. Max war aber so nett, dem Mieter sofort davon in Kenntnis zu setzen. Wie vorher kurz angedeutet, konnte er zwei Monate die Miete nicht komplett zahlen, was zu einer sofortigen Fristlosen Kündigung geführt hatte. Da haben wir mittlerweile herausgefunden, das diese zum Beispiel nicht rechtskräftig gewesen ist.

Aber unser Max, hat sich dann jene Vereinbarung gehalten. Was sogar dazu führte, dass er Wohngegenstände in nicht geringer Geldhöhe verloren hat. Wir haben so viel von ihm bei uns gelagert, wie es möglich war, der Rest musste leider auf den Sperrmüll.


Ich denke damit sind die wichtigen neuen Fragen geklärt.

PS: Bevor ich es vergesse. Max hatte ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, weil man ihn sonst nicht gehen lassen wollte, sogar mit unterschwelliger Androhung von Gewalt. In diesem er versicherte, nach besten Wissen und Gewissen, zu versuchen das Geld binnen von einem kurzen Zeitrahmen zu begleichen.

Dies hat er auch mit vollem Körpereinsatz versucht.


Ich bedanke mich nochmal für die nette Antwort.


PPS: Danke Krypton, das Sie hier im Forum rumgeistern :)

MfG

Vigilante

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-- Editiert Vigilante am 07.08.2014 23:33

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Das Insolvenzverfahren wurde nach beginn des Mietverhältnisses begonnen. Max war aber so nett, dem Mieter sofort davon in Kenntnis zu setzen.


Wofür es hoffentlich Zeugen oder andere Nachweise gibt.

quote:
Bevor ich es vergesse. Max hatte ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, weil man ihn sonst nicht gehen lassen wollte, sogar mit unterschwelliger Androhung von Gewalt. In diesem er versicherte, nach besten Wissen und Gewissen, zu versuchen das Geld binnen von einem kurzen Zeitrahmen zu begleichen.


Wenn Max für die Drohung Zeugen hat oder sie anderweitig beweisen kann, sollte er dieses Schuldanerkenntnis anfechten. Allerdings darf die Unterzeichnung noch nicht länger her sein als 1 Jahr.

Darüber hinaus sollte Max von XY einen Verwertungsnachweis fordern, da bei der Räumung ja ganz offensichtlich Eigentum von Max in der Wohnung verblieb. Wenn XY hierfür Vermieterpfandrecht ausgeübt und die Gegenstände verwertet hat, ist die Forderung um den Verwertungserlös zu reduzieren.

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Moin moin,


entschuldigen Sie, das wir uns erst Heute melden. Also zu den offenen Fragen:

Gibt es Zeugen für die Kenntnis der Privatinsolvenz: Ja, wir haben Schriftstücke, in der das von der Firma auch erwähnt wird.

Für das Schuldanerkenntnis: Ja, wir wissen nur nicht wegen der Gerichtsbarkeit, weil es die Mutter vom Max ist. Der Termin für den Einspruch ist schon


Jetzt der neueste Brief:


AW: Mietschulden

Sehr geehrter Herr Mustermann,

in der obigen Angelegenheit haben Sie nicht auf unseren Schriftverkehr nicht reagiert. Laut dem von Ihnen unterschriebenen Schuldanerkenntnis bestehen noch offene Forderungen in Höhe von 2,700 Euro.

Wir fordern Sie auf den offenen Betrag umgehend, spätestens jedoch bis zum 13.09.2014 auf das Konto der Heinzelmann Erfundenbank Inhaber Heinrich Seelenfänger zu überweisen.

Sollten Sie nach Fristablauf keine Zahlung von Ihnen eingegangen sein, werden wir ohne weitere Ankündigung ein Inkassounternehmen mit der für Sie kostenpflichtigen Forderungseinziehungen beauftragen.

Außerdem werden wir Daten über diesen Zahlungsrückstand an die CEG Creditreform, Neuss, Schufa und der Creditreform Magdeburg übermitteln, sofern unsere Forderungen nicht bis zum 13.09.2014 ausgleichen.

Diese Datenübermittlung darf nach dem Budesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dieser Brief war Heute im Briefkasten.


MfG


Vigilante

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-- Editiert Vigilante am 03.09.2014 09:36

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Für das Schuldanerkenntnis: Ja, wir wissen nur nicht wegen der Gerichtsbarkeit, weil es die Mutter vom Max ist.


:???:

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Wegen der Antwort:

Wenn Max für die Drohung Zeugen hat oder sie anderweitig beweisen kann, sollte er dieses Schuldanerkenntnis anfechten. Allerdings darf die Unterzeichnung noch nicht länger her sein als 1 Jahr.

Max Mutter war bei dieser Drohung anwesend. Aber Verwandte sind immer so eine Sache.


MfG



Vigilante

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Jetzt kapiert, danke für die Klarstellung.

Klar ist das immer so eine Sache mit Verwandten und dem Thema Glaubwürdigkeit vor Gericht. Wie dem auch sei, ich fürchte, wir weichen vom Thema ab.

Festgestellt ist folgendes:

1.) Es gibt diesen gültigen Mietvertrag und dieser ist inzwischen beendet - wenngleich durch unzulässige fristlose Kündigung. Wenn Max hier nicht widersprochen hat, ist das eben so. Im Nachhinein sollte er darüber froh sein.

2.) Die Forderung besteht zurecht, "abgenötigtes" Schuldanerkenntnis hin oder her. Eine Anfechtung des SchA würde die eigentliche Forderung nicht pulverisieren.

3.) Diese neuen Verbindlichkeiten von Max haben primär keinerlei Auswirkungen auf seine Insolvenz. Vor allem hat XY keine Handhabe, Max die RSB zu versauen, noch hat das irgend ein anderer Gläubiger deswegen.

Mir ist aufgefallen, dass XY gar nichts mehr über Max' Insolvenzverwalter wissen wollte...

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-- Editiert Krypton am 03.09.2014 14:14

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Kein Problem und gern geschehen. Sie helfen uns im Moment wirklich weiter. :)

Da haben Sie gerade was erwähnt, was ich total vergessen habe zu erwähnen. Firma XY hat dann den Insolvenzverwalter selbständig ermitteln können und hat dann angerufen, ohne viel Erfolg.


1) Das sehen wir genauso, weil da einiges nicht korrekt gelaufen ist.

2) Die Forderung nicht, wir machen uns eher Sorgen um das Inkassounternehmen und die neuen Kosten die kommen werden. Mal davon abgesehen, wenn die Schänke auftauchen.

3) Das ist unsere größte Sorge. Da er durch die Privatinsolvenz nun die Möglichkeit hat, sein Leben wieder zu ordnen. Sollte diese aus irgendeinem Grund aufgehoben werden, stände Er wieder vor einem Scherbenhaufen. Und ich kann bezeugen, verdient hätte er es nicht.

Meine Frau und ich haben schon überlegt, einen Anwalt zu konsultieren. Weil abartig ist eben der in unseren Augen gelaufene Betrug seitens der Firma XY. Ich könnte all mein Hab und Gut verwetten: Hätten wir die Summe von 1.000 Euro blauäugig gezahlt, nachdem Telefongespräch, wäre jetzt der Brief der Restforderung von 1.700 Euro angekommen.

Und in meinen Augen ist es abartig, einen verarmten Menschen, wissentlich so über den Tisch ziehen zu wollen. Aber das auch nur am Rande.


MfG


Vigilante

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Ich könnte all mein Hab und Gut verwetten: Hätten wir die Summe von 1.000 Euro blauäugig gezahlt, nachdem Telefongespräch, wäre jetzt der Brief der Restforderung von 1.700 Euro angekommen.
Und in meinen Augen ist es abartig, einen verarmten Menschen, wissentlich so über den Tisch ziehen zu wollen.


Da sind wir schon zu zweit. Möglicherweise lehnt sich die XY auch nur deswegen so weit aus dem Fenster, weil sie vermutet, dass Max in Folge seiner Insolvenz sich keinen kompetenten Rechtsbeistand leisten kann - und somit auch niemand da ist, der ihnen Feuer unterm Hintern macht...

Nachdem die XY ja schon einverstanden war mit einer Vergleichszahlung, würde ich die einfach nochmal anbieten - aber nur unter der Prämisse, dass Max schriftlich bekommt, dass mit dieser Einmalzahlung alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sind und dass die Zahlung selbstverständlich erst geleistet wird, wenn ein entsprechender Vergleich zustande kommt.

Denen muss doch klar sein, dass Max weder jetzt noch in absehbarer Zukunft genug Kohle hat. Sonst hätte er nicht den Gang in die Insolvenz antreten müssen. Einfach denen vor Augen führen: Entweder sofort jetzt einen nicht unerheblichen Teil - oder aber die nächsten paar Jahr überhaupt nichts und danach sollen die doch mal versuchen, an ihr Geld zu kommen...

Viel Erfolg!

Gruß
Krypton

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