Dauer Hauptverfahren

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lemming77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauer Hauptverfahren

Hallo ich habe folgende Konstellation:

Im Januar 2017 wurde bei mir das Verfahren eröffnet. April 2018 gab es dann endlich den Abschlusstermin mit Widerspruchsfrist bis zum 8.6.2018. Ende Juli (am 30.7.) trat ein Erbfall ein. Als ich den Insolvenzverwalter informierte teilte dieser mir mit, dass das Hauptverfahren noch nicht beendet wäre obwohl es keine Widersprüche gibt und gab. Konsequenz aus diesem Verhalten: Erbe geht zu 100% in die Masse und bläht damit natürlich auch die Insolvenzverwalterkosten sowie Gerichtsgebühren exorbitant hoch. Zum Vergleich wäre das Hauptverfahren bereits abgeschlossen dann stünde dem Insolvenzverwalter lediglich die Hälfte des Erbes zu und auch die Gebühren wären deutlich geringer.

Nun zu meiner Frage. Hat das Gericht hier eigentlich keinerlei Fristen zu beachten und kann nach reiner Willkür selber entscheiden ob und wann es einen Beschluss gibt? Und wenn es einen Beschluss gäbe, würde dieser das Verfahren quasi rückwirkend zum 8.6. (Ende der Widerspruchsfrist) abschließen? Oder dann wirklich erst zu dem Tag andem der Beschluss ergeht?

In meinem Fall gehen mir dank dieser Tatsache immerhin fast 50.000€ flöten, was ich nicht nur ärgerlich finde sondern auch aus meiner Sicht dem Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens widerspricht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Wie hoch sind denn die Verbindlichkeiten die zur PI führten?
Evtl. reicht die Erbschaft ja bereits zur Verkürzung auf 3 Jahre?

Das Verfahren sollte i.d.R. 12 Monate ab Antragstellung betragen - je nach Auslastung des zuständigen IG.
Mit Willkür hat das sicher nichts zu tun.

Das mag zwar ärgerlich für Dich sein, doch wer hat denn die Grundlage zu Deiner notwendigen PI geschaffen?
Hast Du die Schulden auch geerbt?

Der Sinn und Zweck der PI ist die Entschuldung des Schuldners und die Befriedigung der Gläubigerforderungen!

Es ist immer wieder erstaunlich wie viele davon überzeugt sind, dass dies die Allgemeinheit bzw. die Gläubiger zu tragen hätten...

In diesem Sinne: frohe Weihnachten!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lemming77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tapeking):
Wie hoch sind denn die Verbindlichkeiten die zur PI führten?
Evtl. reicht die Erbschaft ja bereits zur Verkürzung auf 3 Jahre?

Das Verfahren sollte i.d.R. 12 Monate ab Antragstellung betragen - je nach Auslastung des zuständigen IG.
Mit Willkür hat das sicher nichts zu tun.

Das mag zwar ärgerlich für Dich sein, doch wer hat denn die Grundlage zu Deiner notwendigen PI geschaffen?
Hast Du die Schulden auch geerbt?

Der Sinn und Zweck der PI ist die Entschuldung des Schuldners und die Befriedigung der Gläubigerforderungen!

Es ist immer wieder erstaunlich wie viele davon überzeugt sind, dass dies die Allgemeinheit bzw. die Gläubiger zu tragen hätten...

In diesem Sinne: frohe Weihnachten!


Wahnsinnig hilfreiche Antwort.... also erstens begleiche ich damit nicht nur meine Schulden, sondern finanziere quasi den Insolvenzverwalter. Denn der bekommt für ein paar Briefe nun sage und schreibe 32.000 €. Was hat er denn genau dazu beigetragen die Gläubiger zu befriedigen? Schon mal darüber nachgedacht?

Und was ist es denn sonst, wenn ein Hauptverfahren trotz meiner Mitwirkung (habe jede Rückfrage immer binnen von 3 Werktagen beantwortet) nach 20 Monaten nicht beendet wird? Ich nenne das schon Willkür. Und zu deiner Info. Unter anderen habe ich auf anraten des Insolvenzverwalters sogar keine Widersprüche gegen Forderungen eingelegt obwohl diese in der Höhe mehr als fragwürdig waren. Wenn man also keine Ahnung hat wie hier gearbeitet wird sollte man besser nix schreiben Und wo genau trägt eigentlich die Allgemeinheit meine Schulden? Schon beachtlich wie wenig Ahnung du hast. Insofern, was genau hat deine Antwort mit meiner Frage zu tun? Richtig, nix. Aber gut, du scheinst noch nie im Leben Fehler gemacht zu haben....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Finde den Fehler: "sondern finanziere quasi den Insolvenzverwalter" Warum muss dieser denn tätig werden?
Dessen Verütung ist festgesetzt.

Die Höhe der Gerichtskosten bei einer Privatinsolvenz hängt von der Insolvenzmasse ab. Je größer diese ist, desto höher sind bei der Privatinsolvenz auch die Gerichtskosten.

Die Kosten für den Insolvenzverwalter der Privatinsolvenz hängen ebenfalls von der Insolvenzmasse ab. Zudem ist geregelt, dass er eine Mindestvergütung erhält, die von der Zahl der Gläubiger abhängt.


Aber nachdem Du die Antworten ja bereits kennst, benötigst Du dieses Forum ja nicht... ;-)

Denn "Sinn" der PI hast Du wohl tatsächlich nicht begriffen! Dann hoffen wir mal dass hier entsprechende Versagensgründe vorliegen. Doch da mach ich mir in dem Fall keine Sorgen...

-- Editiert von tapeking am 24.12.2018 05:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lemming77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tapeking):
Finde den Fehler: "sondern finanziere quasi den Insolvenzverwalter" Warum muss dieser denn tätig werden?
Dessen Verütung ist festgesetzt.

Die Höhe der Gerichtskosten bei einer Privatinsolvenz hängt von der Insolvenzmasse ab. Je größer diese ist, desto höher sind bei der Privatinsolvenz auch die Gerichtskosten.

Die Kosten für den Insolvenzverwalter der Privatinsolvenz hängen ebenfalls von der Insolvenzmasse ab. Zudem ist geregelt, dass er eine Mindestvergütung erhält, die von der Zahl der Gläubiger abhängt.


Aber nachdem Du die Antworten ja bereits kennst, benötigst Du dieses Forum ja nicht... ;-)

Denn "Sinn" der PI hast Du wohl tatsächlich nicht begriffen! Dann hoffen wir mal dass hier entsprechende Versagensgründe vorliegen. Doch da mach ich mir in dem Fall keine Sorgen...

-- Editiert von tapeking am 24.12.2018 05:56


richtig, und da du es immer noch nicht begreifst das genau das mein Problem ist, dass die Insolvenzmasse (und damit auch die Kosten) durch diese Verzögerung entstehen und damit einen immensen wirtschaftlichen Schaden verursachen solltest du dich am besten in Zukunft auch nicht mehr in Sachverhalte einmischen die du augenscheinlich nicht verstehst und dich hier schleunigst abmelden....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Lemming77):
Wenn man also keine Ahnung hat wie hier gearbeitet wird sollte man besser nix schreiben

Wir können halt nur mit dem arbeiten, was in der Schilderung steht.



Zitat (von Lemming77):
Und wo genau trägt eigentlich die Allgemeinheit meine Schulden?

Wenn nicht alle Verbindlichkeiten beglichen werden, dann
A) stellt der Heilige Geist einen Scheck über die Differenz aus
B) bleiben die Schulden beim jeweiligen Gläubiger hängen, der sie dann auf die Allgemeinheit verteilt, in dem er sie von der Steuer absetzt.



Zitat (von Lemming77):
April 2018 gab es dann endlich den Abschlusstermin mit Widerspruchsfrist bis zum 8.6.2018.

Bedeutet man hat vom Gericht ein Schreiben erhalten, wo drin steht "wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom XX erteilt"?



Zitat (von Lemming77):
dass das Hauptverfahren noch nicht beendet wäre obwohl es keine Widersprüche gibt und gab.

Vermutlich gibt es noch andere Gründe, dass das Hauptverfahren noch nicht beendet wurde.
In der Regel liegt es daran, das sich noch Vermögenswert in der Verwertung befinden, da kann das Hauptverfahren logischerweise auch noch nicht beendet werden.




-- Editiert von Harry van Sell am 26.12.2018 15:14

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lemming77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lemming77):
Wenn man also keine Ahnung hat wie hier gearbeitet wird sollte man besser nix schreiben

Wir können halt nur mit dem arbeiten, was in der Schilderung steht.



Zitat (von Lemming77):
Und wo genau trägt eigentlich die Allgemeinheit meine Schulden?

Wenn nicht alle Verbindlichkeiten beglichen werden, dann
A) stellt der Heilige Geist einen Scheck über die Differenz aus
B) bleiben die Schulden beim jeweiligen Gläubiger hängen, der sie dann auf die Allgemeinheit verteilt, in dem er sie von der Steuer absetzt.


Da in meinem Fall Dank der Fallkonstruktion alle Schulden (selbst welche die aus meiner Sicht in der Höhe zumindest sittenwidrig sind) stellt sich hier das Thema nicht. Und ich muss glücklicherweise keine Aufschläge zahlen wenn jemand seine Steuern nicht zahlt ;) aber ja, wäre dies der Fall könnte man so argumentieren. Nur gebe ich hier zu bedenken, das ich dank der Tatsache fast 35% aller eingezahlten Mittel an den Insolvenzverwalter und das IG abführen darf und ich somit quasi 135 % meiner ganzen Schulden begleiche... und ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Erfinders ist ;)


Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Lemming77):
April 2018 gab es dann endlich den Abschlusstermin mit Widerspruchsfrist bis zum 8.6.2018.

Bedeutet man hat vom Gericht ein Schreiben erhalten, wo drin steht "wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom XX erteilt"?


Nein, nur das es keine Anträge der Versagung gibt und das die Gläubiger bis zum 8.6. Zeit haben sich schriftlich zu äußern


Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Lemming77):
dass das Hauptverfahren noch nicht beendet wäre obwohl es keine Widersprüche gibt und gab.

Vermutlich gibt es noch andere Gründe, dass das Hauptverfahren noch nicht beendet wurde.
In der Regel liegt es daran, das sich noch Vermögenswert in der Verwertung befinden, da kann das Hauptverfahren logischerweise auch noch nicht beendet werden.


Ist in diesem Fall auch nicht gegeben. sei denn meine monatlich anfallenden Abzüge meines Gehaltes führen dazu, dass mein Hauptverfahren faktisch erst abgeschlossen werden kann wenn alles beglichen ist (dann stellt sich allerdings die Frage, wozu der Abschlusstermin;-)). Folgendes weiß ich inzwischen offiziell: Es gab keine Ein- bzw Widersprüche seitens der Gläubiger bis heute. Und inoffiziell weiß ich auch, dass das zuständige IG in der Zeit nicht vor Arbeit geschlossen wurde....Ergo: Und das ist ja das was mich ärgert gibt es keinen ersichtlichen Grund.

Die Frage ist für mich halt kann ich
a) irgendwie eine Begründung anfragen und
b) ob es da wirklich absolut keine Fristen gibt, welche solch ein IG befolgen muss? und
c) kann man wenn es keine gibt irgendwen für den entstandenen Schaden (immerhin mehr als 40.000 €) haftbar machen

Aber danke einmal für die Gute Antwort. Und ich wünsche auch frohe Festtage




-- Editiert von Harry van Sell am 26.12.2018 15:14

0x Hilfreiche Antwort

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