Dauer der Wartezeit von Gläubigern

8. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
ChrisM1212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauer der Wartezeit von Gläubigern

Ich war bei einem Arbeitgeber, der Mitte März 2015 Insolvenz angemeldet hat. Dadurch wurde die Hälfte meines Gehalts in diesem Monat nicht gezahlt. Da dies jetzt mittlerweile recht lange her ist, wollte ich mich hier mal erkundigen, wie lange man maximal auf sein Geld warten muss.

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wann genau hat man denn wo genau Anspruch erhoben?



Zitat (von ChrisM1212):
wollte ich mich hier mal erkundigen, wie lange man maximal auf sein Geld warten muss.

Falls nicht mehr ausreichend Masse vorhanden war, bis zum Jüngsten Gericht-


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Rückständige Arbeitsentgelte (max. 3 Monate vor Insolvenzeröffnung des Arbeitgebers) sind insolvenzgeldfähig. D.h. damals hätte Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden müssen.

Definitiv sind Entgelte vor Eröffnung keine Masseverbindlichkeiten, wie soll das denn auch möglich sein ….

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ChrisM1212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß, dass die insolvenzgeldfähig sind. Der Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgeld aber erst zum Beginn des nächsten Monats beantragt. Daher fehlt mir die Hälfte des Gehaltes eines Monats und das soll dann später mit den noch restlich vorhandenen bzw. eingetriebenen Geld teilweise bezahlt werden. Einfach sch**** als damaliger Mitarbeiter,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ChrisM1212

Haben Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet? Wenn ja, wurde die Forderung auch zur Insolvenztabelle festgestellt?

Wird eine der beiden obigen Fragen mit Nein beantwortet, gibt es gar kein Geld. Können beide Fragen mit ja beantwortet werden, dann kommt es schlicht auf das Insolvenzverfahren an. Also es kommt darauf an, wie viel Geld der Insolvenzverwalter überhaupt für das Vermögen des Schuldners erlösen konnte, wie lange es dauert, um die Verwertung durchzuführen etc. Kann nicht genug Geld erlöst werden, kann es passieren, dass für die Insolvenzgläubiger über kein Geld über bleibt. Es gibt auch Insolvenzverfahren, die dauernd 20 Jahre oder länger.

Kurz gesagt, Eine maximal Zeit innerhalb derer Insolvenzforderungen befriedigt werden müssen, gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.892 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen