Dauer des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
gremaro123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Dauer des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung

Wie lange dauert es in der Regel ab Antragstellung bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird und von da bis zur Aufhebung des Verfahrens? (gescheiterte Vergleich [Nullquote] - keine Insolvenzmasse vorhanden)




6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
gremaro123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von flottegabi):
Das geht recht schnell. Es wird mangels Masse erst gar nicht eröffnet - wenn keine Masse da ist.
Nur der Staatsanwalt braucht immer so lange :-)


Du meinst das bei einer Verbraucherinsolvenz magels Masse automatisch das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren angewendet wird? Ich dachte das machen die Rechtspfleger und nicht die Staatsanwälte.

Tritt nach dem vereinfachten Insolvenzverfahren unmittelbar das Restschuldbefreiungsverfahren in Kraft?

-- Editiert von gremaro123 am 14.05.2015 15:49

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte das machen die Rechtspfleger und nicht die Staatsanwälte.

Insolvenzen von Unternehmen die mangels Masse nicht stattfinden können, sind für Staatsanwälte immer interessant (Stichwort Insolvenzverschleppung etc.).



Zitat:
keine Insolvenzmasse vorhanden

Das wird sich ja noch ändern können.



Ansosnten kommt es immer darauf an, wie ausgelastet Gerichte und Insolvenzverwalter in der Region sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
gremaro123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Ich dachte das machen die Rechtspfleger und nicht die Staatsanwälte.
Insolvenzen von Unternehmen die mangels Masse nicht stattfinden können, sind für Staatsanwälte immer interessant (Stichwort Insolvenzverschleppung etc.).



Zitat:keine Insolvenzmasse vorhanden
"Das wird sich ja noch ändern können."

Meinst du jetzt durch einen LOTTOGEWINN? ;-)

Aber mal im Ernst - die Aussicht auf eine zukünftige Insolvenzmasse kann ja wohl das eigentliche Insolvenzverfahren nicht unbegrenzt in die länge ziehen. Denn daran muß sich ja das Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensperiode) anschließen.
Und davor muß die Schlussverteilung stattgefunden haben und das Verfahren aufgehoben worden sein. Oder etwa nicht?


Ansosnten kommt es immer darauf an, wie ausgelastet Gerichte und Insolvenzverwalter in der Region sind.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Nun, wenn der Insolvente im Pappkarton wohnt und kein Einkommen hat, dürfte das recht schnell gehen.

Ansonsten wird schon geprüft, ob sich da etwas verwertbares findet.
Natürlich nicht unbegrenzt, aber das kann schon mal ein paar Monate dauern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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