Ehegatten Haftung bei Insolvenz des selbständigen Mannes

22. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lionking
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegatten Haftung bei Insolvenz des selbständigen Mannes

Wenn bei einem Einzelunternehmen die Insolvenz beantragt wird, haftet dann z. B. die Ehefrau auch für die Schulden des Mannes?

Haftet man in größerem Umfang nur dadurch daß man eine Unterschriftenvollmacht für das Geschäftskonto erhalten hat?

Können auch private Gegenstände (Möbel, Kfz usw.) der Frau gepfändet werden? Wie sieht es aus mit dem Vermögen der minderjährigen Kinder?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 275x hilfreich)

Kanalmeister,
Deine Antwort ist wieder mal völlig daneben und von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Laß doch bitte Deine dummen Kommentare, wenn Du keine Ahnung hast !

Bei der Insolvenz eines Einzelunternehmens haftet der Inhaber unbeschränkt und persönlich. Die Ehefrau haftet grundsätzlich nicht. In der Praxis ist gerade bei Einzelunternehmen jedoch die Verstrickung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen so intensiv, daß es zumeist zu einer induktiven Mithaftung kommt (Beispielsweise Bürgschaften).
Durch eine Unterschriftenvollmacht allein wird eine Haftung gegenüber der Bank nicht begründet. Aber meist werden auch Bürgschaften abgegeben.
Außerdem werden natürlich Vermögensverfügungen der letzten Jahre dahingehend überprüft, ob hier nicht umgeschichtet wurde. Dies gilt auch für das sogenannte Vermögend er mj. Kinder.

Mein Rat: Bei Verheirateten immer versuchen, eine mögliche Insolvenz abzuwenden und keinesfalls irgendwie auf Restschuldbefreiung spekulieren, indem man sie selbst beantragt oder befördert.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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