Hallo,
meine Frau und ich (häusliche Gemeinschaft) sind beide insolvent. Meine Frau in der Verbraucherinsolvenz und ich in der Regelinsolvenz. Wir leben beide von ALG II. Jetzt habe ich einen Job in Aussicht. Ich kenne die Pfändungstabelle und weiß, dass ich für meine Frau unterhaltspflichtig bin. So weit...so gut! ANGENOMMEN:
ich verdiene netto 1900€ und müsste demnach 210,98€ an die Gläubiger abführen. So weit...so gut!
Wir sind aus der Bedürftigkeit heraus und haben entsprechend das Einkommen. Was passiert, wenn meine Frau ebenfalls einen Job bekommt...und Sie angenommen....netto 1.100€ verdient?
Dem Recht sind wir ja beide gegenseitig unterhaltspflichtig. ABER...auf Antrag des Insolvenzverwalters könnte das ja aufgehoben werden. Welche Grenze gilt dann für mich und meine Frau und was bleibt wem jedem vom Gehalt übrig?
DANKE
gsavel
Ehepartner insolvent...
23. März 2016
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Frage vom 23. März 2016 | 18:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehepartner insolvent...
#1
Antwort vom 24. März 2016 | 07:43
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
Hallo gsavel,
wenn die Unterhaltspflicht aufgehoben wird, dann sind bei 1900€ netto 578,28€ pfändbar und
bei 1100€ sind 18,28€ pfändbar.
Wenn deine Frau 1100€ netto verdient braucht sie deine Unterstützung nicht mehr.
Gruß Charly
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