Eidestaatliche versicherung falsche angaben

21. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidestaatliche versicherung falsche angaben

hallo liebe forum mitglieder :-) ich brauche schnell hilfe..habe am mittwoch eine n zettel im briefkasten gehabt dass heute die gerichtsvollzieherin kommt wegen der ev..nun war sie eben da und es kamm die frage wegen konto.
ich habe kein eigenes da keine bank mich nehmen möchte wegen negative schufa einträge..allerdings wird das elterngeld und kindergeld auf das konto von meinem frisch geheirateten mann gezahlt..das habe ich auch gesagt nur dass ich vollmacht über das konto habe, habe ich mit nein ungewollt beantwortet..die vollmacht besteht seit kurzen und habe es irgendwie vergessen :-( als sie schon weg war ist es mur aufgefallen bzw bemerkt dass ich falsch geantwortet habe..wad soll uch jetzt tun? bescheid sagen? aber wie..kommt ihr bestimmt seltsam vor"! oder die vollmacht bei der bank schnellsmöglich löschen? kommt das dann raud?? idt es dann strafbar?? bitte um hilfe. dankee

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo Gini,

bei einer EV unterschreiben Sie dafür, dass Sie alle vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht, nichts Relevantes hinzuerfunden oder weggelassen zu haben.

quote:<hr size=1 noshade>das habe ich auch gesagt nur dass ich vollmacht über das konto habe, habe ich mit nein ungewollt beantwortet <hr size=1 noshade>


Mündlich beantwortet? Oder gab es in dem Verzeichnis ein entsprechendes Kreuz für "Nein", das Sie angekreuzt haben? Ist das nicht schriftlich festgehalten, dann ist es auch keine strafbare falsche Erklärung.

Für mich stellt sich vielmehr nun folgende Frage: Das Konto Ihres Ehemannes ist nicht zu Ihrem Vermögen zu zählen und hat daher auch eigentlich nichts in Ihrem Vermögensverzeichnis verloren. Deswegen verstehe ich nicht, warum das Vorliegen oder bzw. Nichtvorliegen einer Vollmacht für dieses Konto eine Rolle spielen soll. Ihr Mann ist und bleibt nicht einstandspflichtig für Ihre Verbindlichkeiten, da tut nichts zur Sache, ob Sie eine Vollmacht für das Konto haben oder nicht...

Jedenfalls: Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, dann rufen Sie die GVin an, schildern kurz den Sachverhalt, dass Sie das mit der Vollmacht missverstanden haben und dass Sie das Vermögensverzeichnis - so denn was von dieser Vollmacht überhaupt darin steht (lesen!!!) - an dieser Stelle dahingehend berichtigen möchten, dass eine Kontovollmacht für das Konto Ihres Mannes doch existiert. Da es sich hierbei um die rechtzeitige Berichtigung einer fahrlässig falschen Versicherung an Eides Statt handeln würde, entfiele auch eine etwaige Strafbarkeit nach § 161 Abs. 2 StGB .

quote:<hr size=1 noshade>oder die vollmacht bei der bank schnellsmöglich löschen? <hr size=1 noshade>


Das würde gar nichts bringen, denn das Vermögensverzeichnis ist Ausdruck des Ist-Zustandes im Moment der Abgabe - und da hatten Sie eine Vollmacht für das Konto. Eine spätere Berichtigung der relevanten Punkte macht das Vermögensverzeichnis deswegen nicht richtiger...

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#2
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank! also in dem antrag selbst stand es nucht drin mit der vollmacht..due halt allerdings mich nach gehalt und kontodaten meines mannes gefragt..habe seine bankdaten aber nicht zur hand gehabt..die hat such dad denke uch nottiert..habe den antrag von ihr nur kurz ùberflogen bekommen und müsste unterschreiben...habe auch nichts bekommen..kopie oder ähnliches und jann nicht sagen was sie da reingeschrieben hat..war aber lauter fragen..alles mündlich

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#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

P.S.: In Deutschland hat sich die zentrale Kreditwirtschaft darauf verständigt, jedermann wenigstens ein Girokonto auf Guthabenbasis zu gewähren. Wenn Sie noch kein Konto haben, MUSS eine Bank Ihnen ein Girokonto geben. Nur bei Unzumutbarkeit (Missbrauch, Kostenunterdeckung, vielfache Lastschriftrückgaben, Verbindlichkeiten bei der Bank usw.) darf Ihnen die Bank die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigern. Ich empfehle hierzu, nach "Girokonto für jedermann" zu googeln.

Rein theoretisch kann sich Ihr Mann nämlich in Schwierigkeiten bringen, denn er hat bei der Kontoeröffnung erklärt, das Konto auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung Dritter zu führen. Wenn er Ihnen das Konto für die Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs trotz dieser Erklärung zur Verfügung stellt, könnte er sich mit seiner Bank - oder besser gesagt, die Bank sich deswegen - Ärger einhandeln...

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#4
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe auch nichts bekommen..kopie oder ähnliches und jann nicht sagen was sie da reingeschrieben hat..war aber lauter fragen..alles mündlich <hr size=1 noshade>


Haben Sie sich das Vermögensverzeichnis vor der Unterschrift denn noch einmal aufmerksam durchgelesen?

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#5
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

auf das konto geht kindergeld drauf und ist fur due bank soweit ok denn uch wickle dadruber keine geschafte bzw zahlungen wo mein name steht.
den antrag hat sie ausgefullt und meinte so dann unterschreiben..habe es kurz uberflogen weil sie es anscheinend eilig hatte...werde sie anrufen und nach eine kopie fragen...danke

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#6
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

noch was..ist es rechtens dass die gv auskünfte über meinen mann wissen möchte..zb was er verdient und seine bankdaten haben will..es sind ja allein meine schulden die jahrlang vorher entstanden sind wo wir uns nichtmal kannten? habe urgendwie ganz komisches schlechtes gefühl bei diese sache..kann ich gegen den antrag vlt wiederspruch legen?

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#7
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

was mich stutzig macht, hat die GV eigentlich einen Ausweis vorgelegt? Da ich bei Gericht selber tätig war, weiß ich das normalerweise jeder der da einen Termin bekommt auch eine Kopie von solchen SChreiben. Wie hoch ist eigentlich denn die Summe die Sie Schulden? Wenn das nur Ihre Schulden sind, hat doch Ihr Mann damit nix zu tun. Und wie sah denn der Zettel de nSie im Kasten hatten denn eigentlich aus?

Auch dort in dem Bereich gibt es leider schwarze Schafe.

Gruß Blacky

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#8
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

ne hat nichts gezeigt..sie war auch unfreundlich..ich werde sie in ihrer sprechzeit anrufen und eine kopie verlangen und ihr sagen dass ich mir dann alles genauer durchlesen werde..kann man gegen sowas wenn etwas drin steht was nicht ok ist wiederspruch einlegen?

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#9
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

achso schulden bei dieser gläubiger 4000€ der zettel im briefkasten war normalws papier dass sie halt kommt..die bank meinte eben zu meinen mann am tel dass die vollmacht automatisch bzw bei heiratet wäre das konto in ein gemeinsames konti umgewandelt worden und haben beide gleichen anspruch..das wzssten wir allerdings nicht..soll ich das dann morgen der gv mitteilen und kann jetzt das gehalt meines mannes bzw das konto gepfändet werden?

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#10
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die bank meinte eben zu meinen mann am tel dass die vollmacht automatisch bzw bei heiratet wäre das konto in ein gemeinsames konti umgewandelt worden <hr size=1 noshade>


Wie bitte?? Die Bank erweitert einfach den Vertrag mit Ihrem Mann um einen weiteren Vertragspartner (nämlich Sie!), ohne diesen vorher überhaupt zu fragen, ob der das will??? Das wäre aber ein starkes Stück! Denn dann hätten Sie nicht nur eine einfache Vollmacht über das Konto eines Dritten, sondern dann wäre das neben Ihrem Mann Ihr höchsteigenes Konto, über das Sie nach Belieben verfügen dürften. Und das würde dann einiges ändern. Es ist nun zu befürchten, dass die Bank das Konto komplett dicht macht, wenn dort ein Pfändungsbegehren Ihres Gläubigers eingeht.

Fragen Sie doch noch einmal bei der Bank nach, wie das sein kann. Sie haben doch mit dieser Bank niemals einen Kontovertrag unterschrieben. Denn:

quote:<hr size=1 noshade>wegen konto.
ich habe kein eigenes da keine bank mich nehmen möchte wegen negative schufa einträge <hr size=1 noshade>


Also wie zur Hölle kommen die bitte dazu, Ihnen quasi zwangsweise ein Konto einzurichten?? Ich meine, selbst wenn Ihr Mann vielleicht zur Bank gesagt, dass die Sie ruhig als zweite Kontoinhaberin einrichten dürfen, so handelt es sich bei einem Kontoführungsvertrag immer noch um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, zu dem zwei übereinstimmende Willenserklärungen Ihren Beitrag leisten müssen - und so wie ich Sie verstehe, haben Sie nie eine derartige Erklärung gegenüber der Bank abgegeben...

Was die EV betrifft, haben Sie zwei Möglichkeiten, nämlich,

1.) die Angabe zum Konto berichtigen oder
2.) es darauf ankommen lassen.

Ich erwähne 2.) deswegen, weil Sie Ihr Vermögensverzeichnis und die EV nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben haben. Wenn Sie von einem Kontovertrag mit der Bank nicht ausgehen mussten, eben weil Sie dieser Bank nie eine entsprechende Willenserklärung unterbreitet haben, dann ist die Falschangabe im VV mE nicht einmal fahrlässig und eine Strafbarkeit wäre nicht gegeben.

VG
InsoFlo

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