Eigentumswohnung und Trennung

19. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ollione
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentumswohnung und Trennung

Hallo
Ich habe folgendes Problem. Meine zukünftige Ex und ich haben damals gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung wurde Kredit finanziert, mit beiden als Kreditnehmer. Und beide stehen jeweils mit 50% im Grundbuch. Diese Wohnung ist Vermietet. Es wohnt also keiner von uns beiden in der Wohnung.
Nun ist es so dass ich den Kredit allein bediene. Auf Grund der Trennung müsste sie sich hälftig beteiligen. Was sie jedoch ablehnt. Ich lege also ihre Hälfte aus, die fordere ich logischerweise von ihr zurück. In der Zwischenzeit ist somit eine beachtliche Summe zusammengekommen. Sie meinte wenn ich die Forderungen durchsetzen will würde sie Privatinsolvenz beantragen und ich bekomme nichts. Nun ist es doch so dass bei einer PI das vorhandene Vermögen zur Schuldentilgung eingesetzt werden muss. Das heißt die Wohnung wird Veräußert. Kann es sein das das Vermögen des Gläubigers veräußert werden muss/kann damit der Schuldner seine Schulden tilgen kann. Zum anderen wird die Bank ja von mir bedient und muss ja dem Verkauf der Wohnung nicht zustimmen. Ich weiß es ist Kompliziert aber trotzdem würde ich gern wissen was mir passieren kann wenn sie wirklich in die PI gehen will wenn ich meine Forderung durchsetzen will. Bisher habe ich mich deswegen gescheut die Schritte einzuleiten um meine Auslagen wieder zu bekommen.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Kann es sein das das Vermögen des Gläubigers veräußert werden muss/kann damit der Schuldner seine Schulden tilgen kann.


Tatsächlich, so wäre das hier. Es wäre ein besserer Weg, sich mit der Freundin irgendwie anders zu einigen. Zum Beispiel könnten Sie versuchen, den ideelen Anteil an der ETW ihrer Freundin abzukaufen, was natürlich nicht heißt, dass die Bank sich darauf einlässt.
Eine andere Idee wäre, die Wohnung einfach zu verkaufen. Da eh keiner von Ihnen beiden darin wohnt, wäre das auch nicht so zeitaufwändig.

Die dritte Frage wäre: Wer bekommt denn im Moment die Mieteinnahmen? Sie alleine? Und die reichen nicht aus für die Zinsen und das Wohngeld?

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#2
 Von 
Ollione
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Jotrocken,
der Teilhaber ist meine Zukünftige Exfrau..(Scheidung läuft)..von einer Freundschaft sind wir mittlerweile meilenweit entfernt...Da die Wohnung ca 1 Jahr vor der Trennung gekauft wurde ist der Anteil der gemeinsam abgezahlt wurde nicht sehr groß. Ja die Mieteinnahmen bekomme ich allein aber die reichen nicht für Zinsen und Wohngeld aus.
Bei den Aufstellung der Forderung habe ich selbstverständlich die Mieteinnahmen anteilmäßig berücksichtigt...bleibt aber immer noch ein beachtliche Summe im Monat übrig. Die Wohnung zu verkaufen ist sicher das beste was gemacht werden kann. Leider haben schon 3 Makler das Handtuch geworfen..."Achtung Ironie: Anfang" konnten sich offenbar nicht aus der Flut von Interessenten entscheiden wer das "Sahnestück" bekommt" Ironie: Ende"...
Da in der Wohnung noch Altschulden untergebracht sind sehe ich nicht ein ihr noch etwas abzukaufen. Es stellt sich für mich die Frage, wenn sie tatsächlich in die inso geht. Ob dann der Verkauf durch den Inso Verwalter nicht eine Enteignung des Gläubigers darstellt.

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