Eingetragener Verein insolvent

9. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Horsti321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingetragener Verein insolvent

Angenommen ein eingetragener Verein (Bildungsträger) wird insolvent. Der Insolvenzverwalter zwar das Verfahren eröffnen, aber würde die "Masseuntauglichkeit" feststellen. Welche Möglichkeiten hätten die Gläubiger (z.B. die freiberuflichen Dozenten, die auf ihre ausstehenden Honorare warten) noch an ihr Geld zu kommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn nicht eine vorsätzliche Handlung des Vorstandes vorliegt (Veruntreuung, Insolvenzverschleppung): gar keine.

Darum sind Vereine nicht so sonderlich Kreditwürdig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Horsti321):
Welche Möglichkeiten hätten die Gläubiger (z.B. die freiberuflichen Dozenten, die auf ihre ausstehenden Honorare warten) noch an ihr Geld zu kommen?

Da würden mir nur 2 Wege einfallen.
A) prüfen ob die Verantwortlichen selber haften würden.
B) eine entsprechende Anfrage an des höhere Wesen dem man regelmäßig zeremoniell huldigt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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