Wenn eine Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter angemeldet, von diesem aber abgelehnt/bestritten wurde, welchen Sinn macht es dann noch, diese Forderung einzuklagen?
Aus welchen Mitteln wird ggfs. die Forderung beglichen, wenn man dann (vielleicht erst nach Jahren) einen Prozess gewinnt? Müsste die Forderung theoretisch aus dem Insolvenzvermögen beglichen werden oder kann der Schuldner dafür auch nach der Insolvenz haftbar gemacht werden?
Ergänzung: Gemeint ist der Spezialfall Freiberufler mit Privat-Insolvenz
Einklagen von Forderungen bei Insolvenz
21. Oktober 2009
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Frage vom 21. Oktober 2009 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einklagen von Forderungen bei Insolvenz
#1
Antwort vom 21. Oktober 2009 | 17:18
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Du bekommst dann als Gewinn einen Platz in der Liste deren die aus den Einkünften bedient werden. Da sich das nicht lohn würde ich es lassen.
Jedoch kann der ja auch Millionär werden wenn er in Lotto gewinnt ??
Mein Tip: vergiss es
K.
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