Hallo,
ich war heute zu dem ersten Termin bei meinem Insolvenzverwalter. Ich bin alleinerziehend mit einem 8 jährigen Sohn. Jetzt soll vom Gericht geklärt werden ob er als Unterhaltspflichtige Person zählt , da er ja Einkommen hat. Ich bekomme 184 Euro Kindergeld und 180 Unterhalt von der Mutter. Muß ich wirklich damit rechnen , daß er mir gestrichen wird und ich dann nur noch das Einkommen für eine Person haben darf ?
Vielen Dank für die Antworten.
Einkommen vom 8 Jährigen Sohn
16. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 16. Mai 2012 | 01:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen vom 8 Jährigen Sohn
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Mai 2012 | 08:26
Von
Status: Schüler (473 Beiträge, 327x hilfreich)
Guten Morgen benny,
im Sinne des Insolvenzrechts gilt ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich als unterhaltsberechtigt. Zudem stellt der Barunterhalt, den Sie von der Kindsmutter erhalten, ja nicht den ganzen Unterhalt dar; Sie selbst tragen auch zum Unterhalt bei.
Warum Ihr Insolvenzverwalter da jetzt so ein Tamtam macht, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach ist eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihrem Sohn völlig unstreitig vorhanden.
VG
InsoFlo
-----------------
"§ 1 InsO
: "Dem REDLICHEN Schuldner...""
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten