Endabrechnung Treuhänder bei Privatinsolvenz

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Endabrechnung Treuhänder bei Privatinsolvenz

Hallo,

wie läuft die Endabrechnung des Treuhänders bei der Privatinsolvenz nach Beendigung der WVP?

Was passiert in den gepfändeten Lohnanteilen? Wir bei der Berechnung der Treuhänder zuerst zufriedengestellt oder wird das nochmal extra berechnet.

Enstehen nach der Beendigung der WVP nochmal Kosten des Treuhänders die man dann noch selber bezahlen muss

Herzlichen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass das Insolvenzverfahren mit RSB den üblichen Ablauf aufwies, so wie es sich das Gesetz dies vorgestellt hat, d.h.:

Erst Eröffnung des Insolvenzverfahren, in dem sämtliches Vermögen verwertet wurde. Aufhebung des Insolvenzverfahren nach Vermögensverwertung mit anschließendem Verfahren zur Erteilung der RSB (auch WVP genannt), das automatisch nach Ablauf von 6 Jahren nach Verfahrenseröffnung endet.

Für die WVP wird der TH nach § 14 InsVV vergütet. Von den eingenommenen. Die Vergütung wird im Prinzip im Rahemn der jährlichen Ausschüttungen berechnet und dann am Schluss noch mal abschließend. Aus den vorhandenen Pfandbeträgen wird erst die Vergütung entnommen und dann findet erst die Ausschüttung an die Gläubiger statt.

Sollten die Pfandbeträge nicht ausgereicht haben die Vergütung des TH zu decken und der Schuldner hat Kostenstundung erhalten, dann zahlt das Gericht ersteinmal die TH-Vergütung. Nach Erteilung der RSB wird das Gericht dann versuchen die gestundeten Kosten vom Schuldner zu erhalten. Das sind dann aber praktisch die "alten Kosten" und es sind keine neuen, nach der ERteilung der RSB entstehenden Kosten.

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