Hallo,
wir wurden 1 Jahr lang ab 01.02.2018 von BEV Energie mit Gas versorgt.
Angegeben haben wir beim Verbrauch die für die vorhandene Wohnfläche vorgeschlagenen 12.000 kWh. Verbraucht wurden jetzt zum 31.01 nur 6800 kWh.
Da der Abschlag noch dazu recht hoch gesetzt wurde, müssten wir 420€ erstattet bekommen.
Anscheinend hat BEV vor einigen Tagen die Insolvenz angemeldet und die Belieferung ab 31.1 auch eingestellt.
Die Rückerstattung können wir somit abschreiben?
Kenne mich im Insolvenzrecht leider überhaupt nicht aus.
Liebe Grüße,
Stefan
-- Editiert von amz433992-55 am 31.01.2019 16:31
-- Editiert von amz433992-55 am 31.01.2019 16:31
Energieversorger insolvent - Rückzahlung?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Man kann seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
Das unternehmen wird liquidiert und alles anteilsmäßig auf alle Gläubiger verteilt.
Da wird in den nächsten Wochen sicherlich auch noch der richtige Ansprechpartner durch die Medien kommen. Diese Insolvenz schlägt medial dann doch einige Wellen.
Rein aus der Erfahrungspraxis kann man jedoch sagen, dass die Rückerstattung entweder lächerlich niedrig, bzw. komplett 0 sein wird. Mit dem Gedanken sollte man sich zumindest mal Anfreunden.
Aber das war eben deren Geschäftsmodell.
Ist es rechtlich sauber, wenn ich wenigstens die letzte SEPA Lastschriftabbuchung zurückholen würde?
Für meinen tatsächlichen Verbrauch haben sie ja schon mehr als genug abgebucht.
So könnt ich immerhin 65€ retten - besser als nichts
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIst es rechtlich sauber, wenn ich wenigstens die letzte SEPA Lastschriftabbuchung zurückholen würde? :
Für meinen tatsächlichen Verbrauch haben sie ja schon mehr als genug abgebucht.
So könnt ich immerhin 65€ retten - besser als nichts
Nein, das wäre in etwa so, als würde man jetzt in die Zentrale gehen und 65€aus der "Kaffeekasse" nehmen.
Ich kann den Gedankengang nachvollziehen. Leider gilt aber auch hier: Verträge sind einzuhalten. Auch in einer Insolvenz. Ich bin jetzt nicht im Bilde ob das Geschäft weitergeführt wird, etc. Theoretisch wäre ja auch das möglich.
Dagegen kann man sich nur durch angemessene Vorauszahlungen schützen. Ist ärgerlich, aber ist nunmal so.
Versuchen kann man es natürlich trotzdem. Damit setzt man sich aber dem Risiko aus, dass die BEV einen Anwalt beauftragt den Betrag geltend zu machen. Den müsste man dann auch bezahlen. Problem ist, dass man durch die fest vereinbarte Lastschrift zu Termin X bereits in Verzug wäre.
Für die Zukunft: Keine Lastschrift, sondern eine monatliche Zahlung per Überweisung vereinbaren. Dann kann der Gaslieferant die Kosten zwar immer noch einfordern, müsse sie aber erst in Verzug setzen. Dann besteht zumidnest die Chance, dass ihre fehlende Zahlung im Chaos "untergeht".
-- Editiert von Guruhu am 31.01.2019 18:07
Noch eine letzte Frage
Ist ein SEPA-Lastschriftmandat ohne Unterschrift des Kunden gültig?
Habe zwar Lastschrift als Bezahlvariante im Bestellprozess bei Verifox angegeben, mir wurde aber anders als bei anderen Anbietern (Telekom, Fitnesstudio etc.) nie ein Formular zur Unterschrift zugeschickt.
Bei einer kleinen Recherche hab ich auch irgendwas in die Richtung gelesen, dass ein SEPA Mandat ohne jeweilige Unterschrift nicht rechtlich bindend ist, auch wenn es die Banken trotzdem akzeptieren?
Falls das Mandat keine Gültigkeit hätte, wären ja alle Abbuchungen die über meinen tatsächlichen Verbrauch hinausgehen unrechtmäßig abgebucht worden? Sorry, kenne mich da nicht so aus.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/reform-des-zahlungsverkehrs-ohne-unterschrift-geht-nichts-mehr-/8071966-2.html?ticket=ST-250071-fzGW2DumJnF3ToRt0qyW-ap1
Zitat:Künftig geht ohne Unterschrift nichts mehr. „Wer noch keine schriftlichen Einzugsermächtigungen hat, sollte seine Kunden bald anschreiben und das Mandat einholen", sagt Schütz. Vordrucke für ein solches Schreiben gibt es unter anderem bei der Deutschen Kreditwirtschaft. Ähnliche Sorgen treiben auch Spendenorganisationen um, da Online-Spenden für sie an Bedeutung gewinnen und überwiegend per Lastschrift eingezogen werden.
Zitat:Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift traten auch einige Änderungen in Kraft. Während eine Einzugsermächtigung auch per Telefon oder online erteilt werden konnte, ist dies im europaweiten SEPA-Verfahren nur schriftlich und mit persönlicher Unterschrift möglich. Das bedeutet, dass für jedes Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat autorisiert werden muss. Aus dem SEPA-Mandat, das dem Zahlungsempfänger erteilt wird, muss unter anderem die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer ersichtlich sein.
https://www.novalnet.de/payment-lexikon/formular-sepa-lastschrift-nur-mit-unterschrift-gueltig]https://www.novalnet.de/payment-lexikon/formular-sepa-lastschrift-nur-mit-unterschrift-gueltig[/link]
Zitat:Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem Kreditor in Papierform oder elektronisch erteilt werden, solange es die Schriftform einhält und eigens unterschrieben wurde.
Hallo,
ich würde sagen, da bei dir mehrmals per Lastschrift abgebucht wurde, ist es mittlerweile egal ob iurgendwelche Unterschriften vorhanden sind oder nicht, alleine dadurch, dass öfter abgebucht wurde sollte somit deine Zustimmung vorhanden sein.
Davon mal abgesehen, wäre das so oder so egal. jegliches Geld was du dir jetzt zurückholen würdest (selbst wenn man das mit den Lastschriften so sehen würde, dass diese nicht rechtskonform sind) würdest du dir wiederrechtlich aneignen.
Sämtliche Forderungen müssen ordnungsgemäss an den Insolvenzverwalter gerichtet werden!
Würdest du dir jetzt Geld zurückholen, darfst du besagtes Geld zzgl Rechtsanwaltskosten wieder abgeben! Würde also nur noch teurer werden für dich. Davon mal abgesehen, kann es gut sein, dass du dich mit einem solchen zurückholen auch mal ganz schnell im für dich strafbaren Bereicht wiederfindest...
Hallo,
Nein nein, eine konkludente Zustimmung gibt es da nicht.Zitat:ich würde sagen, da bei dir mehrmals per Lastschrift abgebucht wurde, ist es mittlerweile egal ob iurgendwelche Unterschriften vorhanden sind oder nicht, alleine dadurch, dass öfter abgebucht wurde sollte somit deine Zustimmung vorhanden sein.
Spielt aber keine Rolle, denn die Abschläge schuldet man nun mal, und laut Vertragsbedingungen sind sie nicht aufrechenbar.
Erst ab der Insolvenz könnte es sich ändern, etwa weil man ein Sonderkündigungsrecht hat, das betrifft aber keine davor fälligen Zahlungen.
Solange wir über Abschläge sprechen hast du recht.Zitat:Davon mal abgesehen, wäre das so oder so egal. jegliches Geld was du dir jetzt zurückholen würdest (selbst wenn man das mit den Lastschriften so sehen würde, dass diese nicht rechtskonform sind) würdest du dir wiederrechtlich aneignen.
Ich erwähne das, weil es speziell bei BEV falsche Endabrechnungen gab (vermutlich sehr viele, wenn nicht gar alle, scheint System zu sein). Und diese Lastschrift dürfte man natürlich widerrufen.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 03.02.2019 00:45
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten