Hallo Zusammen,
folgendes Fallbeispiel. Man ist bei einem Energieversorger und hat alle seine Abschläge immer fristgerecht gezahlt. Im Jahr 2018 kommt die Abschlussrechnung über 3 Monate verspätet an. In der Abschlussrechnung ist ein Guthaben von 300 Euro angeführt, welches jedoch nicht ausgezahlt wird da es sich um eine Insolvenzforderung (§ 39 InsO
) handelt. In diesem Moment erfährt der Kunde zum ersten Mal von der Insolvenz. Der Energieversorger hat natürlich fleißig weiter den "viel zu hohen" Abschlag abgehoben.
Lt. dem Energieversorger heißt es:
Zitat:Es ist gesetzlich geregelt, dass Leistungen (also z.B. Ihr Guthaben) von vor dem 9. Juli (dem Stichtag) nicht mehr einfach ausgezahlt werden dürfen. Mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren sieht das Gesetz einen harten Schnitt vor. Dieser liegt nicht in unserer Hand und ist damit nicht beeinfluss- oder verhandelbar. Alle Gläubiger sollen schließlich gleichbehandelt werden.
Frage:
Wäre es nun nicht einfach möglich die Zahlung weiterer Abschläge einzustellen bis das Guthaben quasi "aufgebraucht" ist? Oder ist eine Verrechnung nicht erlaubt da es sich um eine Insolvenzforderung handelt?