Erbe während bzw nach Privat Insolvenz. Haft? Strafe?

28. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rick_1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe während bzw nach Privat Insolvenz. Haft? Strafe?

Hallo, seit 3 Jahren und 2 Monaten bin ich aus der Privatinsolvenz raus.

Während der Privatinsolvenz habe ich in Belgien eine Immobilie zusammen mit meinem Bruder geerbt. Mein Anteil belief sich jedoch nur auf 20%, die meines Bruders um 80%. Mein Bruder und ich konnten uns bis heute nicht einig werden was mit der Immobilie passieren soll. Da ich damals viele private Probleme hatte (die Schulden sind durch meine Naivität und Scheidung entstanden) und meine Beziehung zu meinem Bruder nicht allzu innig war habe ich es versäumt die Erbschaft zu melden.

Die Immobilie steht jetzt immer noch unbewohnt und unbenutzt im Ausland. In der Zeit hatte und habe ich natürlich keine Einnahmen von anderen Seiten oder sonstiges erhalten.

Nun will mein Bruder aus privaten Gründen die Immobilie für sich kaufen, dh er soll alleiniger Besitzer werden, was bedeutet dass ich meinen Anteil von ihm ausgezahlt bekäme. (mittlerweile hat er genug Geld)
Mein Anteil wäre weit unter dem Wert der Gesamtschulden, falls das wichtig sein sollte.
Die Frage ist ob es (strafrechtliche) Konsequenzen für mich geben würde?

Ich bin deswegen schon zur Beratung zu einem Anwalt gegangen. Leider verlief das Gespräch komplett anders als erwartet. Ich erhielt eine komplette Lektion an Vorwürfen und als Krönung hat er mir gedroht mich an zu zeigen. Dann würde das Insolvenzverfahren neu eröffnet werden und ich müsste mit einer Haftstrafe rechnen. (natürlich habe ich keinerlei Vorstrafen) Von Schweigepflicht wollte er nichts hören.

Bitte verurteilt mich nicht für mein Versäumnis. Ich hatte absolut keine Absichten.
Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Gruß, Rick












-- Editiert von Rick_1980 am 28.04.2020 18:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Rick_1980):
Leider verlief das Gespräch komplett anders als erwartet.

Nicht jeder erweist sich immer seines Standes würdig ...



Zitat (von Rick_1980):
Die Frage ist ob es (strafrechtliche) Konsequenzen für mich geben würde?

Das Orakel ist in Quarantäne und die Hellseher sitzen noch in der Lombardei fest, von daher wird man da abwarten müssen, ob das einer anzeigt.

Und das Insolvenzverfahren bzw. die Restschuldbefreiung ist ja auch in Gefahr, das dürfte das größere Problem darstellen.



Zitat (von Rick_1980):
Mein Anteil wäre weit unter dem Wert der Gesamtschulden, falls das wichtig sein sollte.

Wie viel %?



Zitat (von Rick_1980):
Mein Bruder und ich konnten uns bis heute nicht einig werden was mit der Immobilie passieren soll.

Sie wurde also nicht verwertet und konnte auch nicht verwertet werden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rick_1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

Meines Wissens nach hat der Anwalt Schweigepflicht. Die einzige Ausnahme die Schweigepflicht zu brechen ist wenn er durch sein melden eine Straftat verhindern kann, sprich wenn ich ihm erzähle dass ich etwas plane.
Er ist auch der einzige der davon weiß.

Kann das Insolvenzverfahren deswegen neu eröffnet werden?
Es gibt keinen schufa eintrag mehr, nichts.

Die Schulden betrugen rund 45.000 (bei 2 Banken). Der Betrag den ich ausgezahlt bekommen würde 12.000.

Die Immobilie steht unbewohnt da, mein Bruder fährt manchmal dort vorbei um dort zu putzen etc. Wurde nicht benutzt, vermietet oder sonstiges. Ich wollte damals verkaufen, mein Bruder war dagegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Rick_1980):
Kann das Insolvenzverfahren deswegen neu eröffnet werden?


Meines Wissen nach; nein. Es könnte aber sein, dass die Restschulbefreiung aufgehoben wird und die alten Verbindlichkeiten wieder bestehen. Einen neuen Insolvenzantrag könntest du erst in 7 Jahren stellen.

Zitat (von Rick_1980):
Die Immobilie steht unbewohnt da, mein Bruder fährt manchmal dort vorbei um dort zu putzen etc. Wurde nicht benutzt, vermietet oder sonstiges. Ich wollte damals verkaufen, mein Bruder war dagegen.


Das ist alles irrelevant. In der Inso hättest den Insolvenzverwalter unterrichten müssen! Ich kenne die Lage in Belgien nicht, aber in Deutschland hätte er dann ganz sicher die Teilungsversteigerung beantragt. Egal was dein Bruder will oder nicht.


Zitat (von Rick_1980):
Meines Wissens nach hat der Anwalt Schweigepflicht. Die einzige Ausnahme die Schweigepflicht zu brechen ist wenn er durch sein melden eine Straftat verhindern kann, sprich wenn ich ihm erzähle dass ich etwas plane.
Er ist auch der einzige der davon weiß.


Du kannst jetzt eh nichts anderes machen als abwarten.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 01.05.2020 12:43

Signatur:

Gruß Charly

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