Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung massezugehörig?

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
user-0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung massezugehörig?

Hallo!

wie verhält es sich im folgenden Fall:

Ich befinde mich im Restschuldbefreiungsverfahren, das kurz vor Abschluss steht. Seit 2019 bin ich Beamter auf Lebenszeit. Dadurch war es möglich, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erstattung der in Jahren vor der Insolvenz gezahlten, regulären Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, zu beantragen. Die DRV hat mir dann telefonisch mitgeteilt, dass die Erstattung noch unklar wäre, wegen dem zuvor durchgeführten Insolvenzverfahren. Jetzt wurden mir die Beiträge inzwischen erstattet.
Müssen diese dem Treuhänder gemeldet werden bzw. besteht überhaupt ein Recht des Treuhänders in diesem Fall?
Es handelt sich wie gesagt um normale Rentenbeiträge für eine Altersrente. Der Anspruch auf Erstattung entstand erst durch die Verbeamtung auf Lebenszeit 2019,also Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Vielen Dank auch an dieser Stelle für die Antworten!

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