Exmann/Exfreund/Insolvenz/Unterhalt/Kinder

2. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
claudia12031975
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmann/Exfreund/Insolvenz/Unterhalt/Kinder

Hallo,

ich bin wirklich mal gespannt, wie ihr hier entscheiden würdet, denn die Anwälte und Richter diskutieren selbst noch.

Ich war verheiratet und habe einen 6jährigen Sohn aus dieser Ehe. Während der Trennungszeit wurde ich von meinem damaligen Freund schwanger. Hochschwanger und kurz vor dem Scheidungstermin erkrankte dann noch mein ehelicher Sohn an Leukämie (ich nehm´s vorweg... er hat´s geschafft). Meinen Haltagsjob, den ich eigentlich nach der Geburt wieder aufnehmen wollte, konnte ich somit erstmal vergessen. Der Scheidungstermin rückte näher und mein Baby kam noch vor der Scheidung, also ehelich, zur Welt. Der leibliche Vater erkannte die Vaterschaft auch an, jedoch wurde dies erst mit der Rechtskraft des Urteils gültig und der Richter erklärte das Scheidungsurteil direkt für rechtskräftig.

So aber nun zum eigentlichen. Bei der Scheidung entschied der Richter, dass beide Väter (Exmann und damaliger Freund) meiner Kinder gleichermassen für meinen! Unterhalt aufkommen müssten, denn ich könnte zum einen wegen der schweren Erkrankung meines ehelichen Sohnes nicht arbeiten gehen und zum anderen wegen des Alters meines Neugeborenen. Er nahm also den Betrag von 840 ?? oder 890??? (weiss jetzt nicht genau), teilte den Betrag durch zwei und lt. Urteil müssten beide Männer den Unterhalt hälftig tragen. So, nun war bei der Scheidung auch schon bekannt, dass mein Exmann ein Mangelfall ist und stattdessen nur 320 € bezahlen kann. Die Einkünfte meines damaligen Freundes waren vollkommen unklar und wurden auch nicht eingeholt. Der Richter meinte dann nur, ich solle zusehen, dass ich an den Rest des Geldes so schnell wie möglich dran komme.

Also, teilte ich meinem damaligen Freund das Urteil mit... Naja ich mach´s kurz.... Viele Aufforderungen von mir ergingen, dann beauftragte ich das Jugendamt wg. des Unterhaltes für´s Baby und die Briefe kamen zurück, denn er hatte die falsche Anschrift angegeben usw. usw. Meine Anwältin kam auch nicht viel weiter und alle Anschreiben kamen zurück. Es stellte sich heraus, dass er wohl so ziemlich (ausser bei seinem Namen vieleicht) in allen Punkten gelogen hatte, selbst bei der Vaterschaftanerkennung legte er nur den Führerschein vor, wo ja keine Anschrift drauf steht und gab eine andere an.... und das stellte sich heraus, als alle Briefe vom Jugendamt und von mir zurückkamen. Die korrekte Anschrift wurde ermittelt und er verweigerte die Annahme von Einschreibebriefen, also habe ich unter Zeugen den Brief persönlich bei ihm abgeben müssen, damit die Frist bis es ans Gericht gehen kann, gewahrt ist. Plötzlich stand dann auch noch seine Verlobte vor der Tür, von der ich nix wusste und sie nur zufällig davon erfahren hatte, weil sie den Brief aus dem Briefkasten gefischt hatte (seine Eltern spielten das ganze Theater auch noch mit...) ..... So und nun haben wir nebenbei zufällig rausgefunden, dass gegen ihn ein Regelinsolvenzverfahren läuft (mehr wie 20 Schuldner deswegen keine Verbraucherinsolvenz). Jetzt wurde er vom Gericht aufgefordert sein Einkommen offenzulegen und sein Anwalt hat Verteidigungsbereitschaft bekundet und soll jetzt eigentlich bis gestern eine Begründung ans Gericht schreiben (mal gespannt was da drin steht, denn Auskunftspflicht besteht allemal. Er hat ja auch schon eine ganze Menge neue Schulden bei der Unterhaltsvorschußkasse mittlerweile .) Soweit hierzu.

Vor kurzem habe ich dann meinen Halbtagsjob wieder aufnehmen können, denn mein älterer Sohn hat die Therapie überstanden und das uneheliche Baby ist gut bei einer Tagesmutter unter. Gleichzeitig habe ich nun ein Schreiben von der Anwältin meines Exmannes bekommen, die mein Einkommen wissen möchte, um es auf den Unterhalt anzurechnen, den mir mein Exmann zahlt, denn der besteht darauf, dass er ja nur die Hälfte von dem an mich zahlen muss, was mir zusteht.

Jetzt erklärt meine Anwältin meinem Exmann den Streit(???) damit er evtl. in das neue Urteil gegen meinen Ex-Freund mit eingebunden wird..... denn gegen meinen Exmann hätte ich ja theoretisch einen Anspruch bis mein älterer Sohn so ca. 15 ist..... aber gegen den Vater meines Babys wohl nur bis zum 3 Geburtstag meines zweiten Kindes....

Kein Mensch weiss jetzt wie man meinen Unterhalt gerecht aufteilen soll, wie mein Gehalt bzw. die Kosten die für beide Kinder ja anfallen anrechnen kann und bei wem.... Beide Väter sagen sie zahlen für mich nichts, denn es gäbe da ja noch einen zweiten Vater.... und der Richter hatte mich bei der Scheidung auch etwas hängen lassen, finde ich, denn wie konnte er den Unterhalt hälftig auf jeden aufteilen, wenn das Einkommen meines Exfreundes vollkommen unklar ist.....und auch keine Auskunft eingeholt wurde, sowie bei meinem Exmann ein Mangelfall besteht..... und der noch dazu länger Unterhalt zahlen müsste....

Uff, na wenn das mal kein verzwickter Fall ist..... Ich bin wirklich gespannt auf eure Meinung hierzu.... Und das alles ist keine erfundene Geschichte sondern passiert gerade jetzt ....!!

Liebe Grüße und ich freu mich auf eure Antwort

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"Deutschland"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

"Naja ich mach´s kurz.... "

na hoffentlich hören wir mal nie die lange Geschichte ;)

also...

der Ex-Freund hat Insolvenz angemeldet, läuft das Verfahren noch oder ist er schon in der WVP ?

wie alt ist das Baby jetzt ?

machs ruhig wieder kurz :)

lg


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#2
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

im Kaffeesatzlesen war ich noch nie wirklich gut. Es kommt zunächst auf das Einkommen des -Gott wer ist das jetzt eigentlich- na des Papas des zweiten Babys an. Alles andere vorher wären Mutmaßungen und verleiten nur zu weiteren *kurzen* Ausführungen in Form von wenn, dann, aber ...;)

Zu den 3 ??? (Streitverkündung). Das ist normal. Dein Ex-Mann soll Dir beitreten, damit ihr "gemeinsam" gegen den Baby-Papa vorgehen könnt. Du hast einen Anspruch gegen ihn und Dein Ex auch, nämlich möglicherweise einen Minderungsanspruch des von ihm gezahlten Unterhalts.

Ach ja, so dolle ungewöhnlich ist das nicht, ist halt nix für´n schwachen Richter, der sollte schon mathematische Fähig- und Fertigkeiten sowie eine gewisse Portion Humor mitbringen. (OLG Celle hatte vor ca. 4 Jahren das "Vernügen" genau den gleichen Fall zu entscheiden).

@träne

Gibbet dat die WVP bei der Regelinsolvenz auch? *keineahnunghabe*

-- Editiert von dr.o.medar am 02.02.2005 21:16:46

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
I.d.R. wird der Unterhalt zwischen den beiden Vätern ( zumindest für die ersten 3 Jahre ) ANTEILIG nach Leistungsfähig aufgeteilt. Und dazu ist nun eimal das Einkommen deines Exfreundes von nicht ganz unwichtiger Bedeutung. Könnte es evtl. auch sein, dass es an fehlender Kooperativität, bzw. Initiative deinerseits damals gelegen hat? Du warst ja zu der Zeit noch mit deinem Freund zusammen, wenn ich dich richtig verstanden habe. Wenn in dem Falle das Einkommen nicht offengelegt werden kann, hätte ich als Richter wohl auch nicht so viel Lust, hier etwas zu regeln.

Nun gut: Richter hat entschieden und es bestehen 2 Titel. I.d.R ist lfd. Unterhalt vorrangig vor anderen Gläubigern. Rückständiger UH fließt in die Insolvenzmasse ein.
( Da haben allerdings andere hier mehr Ahnung von als ich )

Der erste Vater MUSS zahlen und DU MUSST ihm dein Einkommen offenlegen.
Wenn es ganz dumm kommt und der 2. Vater sich "sperrt", bzw. bei ihm nichts zu holen ist, muss dein Exmann dir deinen Bedarf ( abzüglich deines Einkommens ) allein zahlen.
Allerdings hat er dann - wie schon von dr.o.medar erwähnt - Minderungsansprüche gegen den Vater des 2. Kindes.
Einen Anspruch auf staatliche Leistungen wirst du solange nicht haben, solang sich ein Vater finden lässt, der für dich aufkommen kann. Ist dein Exmann also entsprechend leistungsfähig, wird er u.U. den Teil des 2. Vaters mitzutragen haben, da er eh bis zum 15. Lebensjahr eures gemeinsamen Kindes pflichtig ist. In diesem Falle müsste m.W. auch ER sich den Titel gegen deinen Exfreund beschaffen.
Ist dein Exmann NICHT voll leistungsfähig, wird wohl das Sozialamt für den anderen Teil ( je nach Alter des Kindes auch das AA ) einspringen, bis die Sache geregelt ist. Hier hast du allerdings keine 15 Jahre "Ruhe" vor drohender Erwerbstätigkeit, sondern lediglich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
Die gezahlten Beträge versucht sich dann der Staat vom Vater deines 2. Kindes zurückzuholen. Meist wird die Mutter in diesen Fällen verpflichtet, Unterhaltsklage gegen den leiblichen Vater zu veranlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Dromi Süsses, die WVP isses Herzstück jeder Insolvenz ;)

denn erst nach Ablauf dieser jener selben, sprich nach ca. 6 Jahren oder früher waren es glaub ich 7 ist man restschulbefreit

ansonsten, ohne näheres Input kann man garnix sagen ;-) und was man sagen könnte hat die teufeline bereits getan


schönen Donnerstach
Träne
die morgen zur Kiefer-OP muss *bibber*

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Oh Gott,

sei Dir meines Mitgefühls sicher. *mitdirbibber*

Dir auch einen schönen Tag und mein Dank wird ewig nachschleichen :)

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