Fahrschule angefangen,gehe jetzt in die Insolvenz.was nun

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
verena29
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)
Fahrschule angefangen,gehe jetzt in die Insolvenz.was nun

Hallo ich habe eine Frage.Eine Freundin von mir besucht seit dem 02.09 die Fahrschule und darf die weil sie wenig Geld hat in Raten abbezahlen.
Jetzt wahr sie mitte September bei der Schuldnerberatung awo die sagte (9000€ 10gläubiger)schulden geh in privatinsolvenz.
Das möchte sie nun auch bzw alles abgegeben.
Jetzt die Frage. die Fahrschule zählt doch auch mit rein oder?wäre doch Gläubiger begünstigung?
Und wenn ich nicht zahle dann wird er stutzig und sie darf nicht weiter machen oder? Was kann Sie den jetzt machen Mfg anita

-- Editiert von verena29 am 13.10.2019 00:33

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von verena29):
Jetzt die Frage. die Fahrschule zählt doch auch mit rein oder?


Es gibt also noch offene Forderungen aus der Vergangenheit, dann ja.

Zitat (von verena29):
Und wenn ich nicht zahle dann wird er stutzig und sie darf nicht weiter machen oder?


Was hast Du damit zu tun? Aber der Ansatz ist schon richtig. Wer Leistungen in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit in Anspruch nimmt setzt sich dem Betrugsvorwurf aus.

Zitat (von verena29):
Was kann Sie den jetzt machen
Na ja, offen mit dem fahrschulbetreiber reden und einen gemeinsammen Lösungsansatz erarbeiten. Aber auf keinen Fall neue Kosten produzieren, die sie nicht begleichen kann. Auch bei einer Fahrschule kann man pausieren.

Berry

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#2
 Von 
verena29
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo das mit ich wahr auf sie bezogen.Ich poste das für Sie da sie hier keinen account hat.mein fehler.
Die alten fotderungen sind aus 2018 oder älter
Das Problem ist habe ich ihr versucht zu erklären das sie vor der insolvenz die fahrschule besucht angefangen hat schon 200€ bezahlt ,und die awo sie jetzt in die Insolvenz begleietet .Das Heisst sie darf der fahrschule dann nichts mehr bezahlen?!aber der fahrlehrer möchte ja geld sehen. Ich hoffe sie hat den Führerschein bei der insolvenz mit angegeben das wäre doch auch eine falsch auskunft oder?Sie ist noch sehr jung und unerfahren.
Was macht man den da am mit der fahrschule?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von verena29):
Was macht man den da am mit der fahrschule?
Man meldet sich ab.
Zitat (von verena29):
Sie ist noch sehr jung und unerfahren.
Und wie alt bist du?

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Anstelle der Fahrschule würde ich den Ratenzahlungsvertrag sofort kündigen (wegen mangelnder Bonität), die Restforderung sofort verlangen und bei Nichtzahlung Strafanzeige stellen und die Forderung bei der Anmeldung als vbuH abmelden.
Deine Freundin wusste von der Überschuldung und was sie macht ist grober Unfug.
Hat die Freundin wenigstens bei der Fahrschule korrekte Angaben bzgl der finanziellen Situation gemacht?
Warum geht man eigentlich wegen 9.000 € in eine Inso. Besteht keine Möglichkeit der zu Vergleichen?

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#5
 Von 
verena29
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich weiss auch nicht was Sie da geritten hat. Wie gesagt 19j unerfahren überfordert ohne hilfe von den eltern.kommt aus der wohngruppe wohnt alleine.
Ich bin älter 29j.
Ka ob 9000€ stimmt das sagt sie aber,das mit der fahrschule stimmt und bevor es richtig ärger gibt,habe ich gedacht poste ich es hier als frage
SIe wahr vor 3wochen bei der awo dh das dauert noch etwas mit der Eröffnung? Also sollte sie wohl besser dem Fahrlehrer reinen wein einschenken hat vor 6wochen angefangen. Und wenn sie das nicht anmeldet als gläubiger ist das auch strafbahr?! Ich glaube ich sollte als Freundin demnächst nochmal mit zu awo gehen,wenn sie mich lässt

-- Editiert von verena29 am 13.10.2019 14:34

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von verena29):
Und wenn sie das nicht anmeldet als gläubiger ist das auch strafbahr?!
Wie bitte? Was denn?
Die Fahrschülerin ist Schuldnerin.
Die Leute oder Firmen, bei denen sie Schulden hat, sind ihre Gläubiger.

Die Fahrschule ist noch nichts, solange die Raten bezahlt sind und die PI noch nicht eröffnet ist.
Aber die Fahrschule kostet doch insgesamt etwa 1.500,- bis 1.800,- €.
WIE will sie das denn bezahlen? Wozu braucht sie den Führerschein?
Sie soll sich dort abmelden.

Die AWO wird das schon machen.
Du kannst höchstens mitgehen zum Lernen.

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#7
 Von 
verena29
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Mir geht es darum ich befürchte sie hat die fs gar nicht bei der awo angegeben.Das sieht sie nicht als schulden!!
Ich möchte sie vor einem grossen fehler unwissen bewahren.
Sie benötigt ihn eigentlich nicht fährt mit rad zur arbeit.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Und wir wissen es auch nicht.
Und wir kennen den Vertrag mit der Fahrschule nicht.

Abmelden! Beste Idee!

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