Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich spiele mit dem Gedanken aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit ein privat insolvenzverfahren zu eröffnen . Nun stellt sich mir die Frage, was passiert mit meinem KFZ welches ich unbedingt für die Arbeit und meine Famile mit zwei Kindern benötige.
Das Fahrzeug ist beim Haupt Gläubiger noch finanziert (14000€ Restbetrag) Kaufsumme war 23000€. Welche Möglichkeiten gibt es hier, das Fahrzeug im insolvenzverfahren zu behalten? Auslösung der Restsumme durch Dritte mit einem anschließenden Leasingvertrag ?
Im Netz stehen leider sehr viele unterschiedliche Meinungen zu dem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schmidt
Fahrzeug im insolvenzverfahren
10. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 10. September 2023 | 18:06
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug im insolvenzverfahren
#1
Antwort vom 10. September 2023 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Welche Möglichkeiten gibt es hier, das Fahrzeug im insolvenzverfahren zu behalten?
Vermutlich keine, denn unangemessenen Vermögenswerte wie ein Auto für 23.000 EUR wären zu verwerten.
Insofern müsste man prüfen, welche Schritte man zuvor machen könnte, denn ein Insolvenzverwalter kann gewisse Sachen auch rückwirkend für nichtig erklären.
Zitat :Auslösung der Restsumme durch Dritte mit einem anschließenden Leasingvertrag ?
Leasingfirmen haben in der Regel kein Interesse an gebrauchten Fremdfahrzeugen, insofern durfte das nicht funktionieren.
Eventuell lässt sich über privat was machen - falls sich jemand in der Familie / Bekanntschaft findet
#2
Antwort vom 10. September 2023 | 20:42
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Leasingfirmen haben in der Regel kein Interesse an gebrauchten Fremdfahrzeugen, insofern durfte das nicht funktionieren.
Eventuell lässt sich über privat was machen - falls sich jemand in der Familie / Bekanntschaft findet
Ich dachte ggf. daran , dass Fahrzeug an einen Familienangehörigen zu verkaufen (Auslösung der Restsumme von 14000€) und mit diesem im Anschluss einen privaten Leasingvertrag zum nulltarif zu machen, könnte dies eine Option sein ?
LG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Insolvenzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. September 2023 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :mit diesem im Anschluss einen privaten Leasingvertrag zum nulltarif zu machen, könnte dies eine Option sein ?
Sofern man jemanden finden sollte, der so irre wäre das zu machen, hätte man noch ein anderes Problem. Denn für eine Schenkung von 14.000 EUR dürfte sich der InsoV sehr interessieren.
#4
Antwort vom 10. September 2023 | 22:16
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Sofern man jemanden finden sollte, der so irre wäre das zu machen, hätte man noch ein anderes Problem. Denn für eine Schenkung von 14.000 EUR dürfte sich der InsoV sehr interessieren
Zitat :Sofern man jemanden finden sollte, der so irre wäre das zu machen, hätte man noch ein anderes Problem. Denn für eine Schenkung von 14.000 EUR dürfte sich der InsoV sehr interessieren
Warum schenkung? Das Fahrzeug wird mit einem offiziellen Kaufvertrag verkauft und im Anschluss privat geleast. Leasen ist in meinen Augen doch keine Schenkung oder was meinen Sie jetzt genau ?
#5
Antwort vom 10. September 2023 | 22:36
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Leasen ist in meinen Augen doch keine Schenkung
Was anderes als eine Schenkung sollte denn das
Zitat :einen privaten Leasingvertrag zum nulltarif zu machen
darstellen?
#6
Antwort vom 10. September 2023 | 23:39
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Was anderes als eine Schenkung sollte denn das
Es geht ja nicht in meinen Besitz über , sondern ich Miete das Fahrzeug aufgrund des Privaten leasing vertrages ? Bei einer Schenkung geht es doch vollständig in meinen Besitz über
#7
Antwort vom 10. September 2023 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Es geht ja nicht in meinen Besitz über
Und wer soll dann der Besitzer sein?
Zitat :sondern ich Miete das Fahrzeug aufgrund des Privaten leasing vertrages ?
Ja, für 0 EUR Miete ... das ist keine Miete ...
Zitat :Bei einer Schenkung geht es doch vollständig in meinen Besitz über
Nö.
#8
Antwort vom 11. September 2023 | 00:09
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und wer soll dann der Besitzer sein?
Besitzer in dem Fall ist dann ein Verwandter oder Freund
#9
Antwort vom 11. September 2023 | 00:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ja, für 0 EUR Miete ... das ist keine Miete ...
Und wenn man hier 1€ nimmt , dann hat man ja prinzipiell die Mietzahlung für das Fahrzeug ?
#10
Antwort vom 11. September 2023 | 00:20
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Und wenn man hier 1€ nimmt
Ist die Differenz zur marktüblichen Rate immer noch eine Schenkung bzw. anrechenbares Einkommen (was dann den Pfändungsfreibetrag entsprechend schmälert).
Zitat :Besitzer in dem Fall ist dann ein Verwandter oder Freund
Das ergibt dann gar keinen Sinn, im Eingangsbeitrag wurde es noch unbedingt für die Arbeit und die Familie mit zwei Kindern benötigt. Nun soll es beim Verwandten / Freund rumstehen bzw. von diesem genutzt werden?
-- Editiert von User am 11. September 2023 00:22
#11
Antwort vom 11. September 2023 | 00:35
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das ergibt dann gar keinen Sinn, im Eingangsbeitrag wurde es noch unbedingt für die Arbeit und die Familie mit zwei Kindern benötigt. Nun soll es beim Verwandten / Freund rumstehen bzw. von diesem genutzt werden?
Das Fahrzeug soll an den Verwandten oder Freund verkauft und im Anschluss lease ich es von diesem. So war mein Gedankengang von Anfang an
#12
Antwort vom 11. September 2023 | 00:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ist die Differenz zur marktüblichen Rate immer noch eine Schenkung bzw. anrechenbares Einkommen (was dann den Pfändungsfreibetrag entsprechend schmälert).
Also könnte hier der IV diese niedrige Rate immer noch als Schenkung sehen und das könnte meinen Pfändungfreibetrag um den Wert reduzieren? Solange ich das Fahrzeug auf diesem Wege nutzen könnte, wäre das optimal
#13
Antwort vom 11. September 2023 | 00:58
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Also könnte hier der IV diese niedrige Rate immer noch als Schenkung sehen und das könnte meinen Pfändungfreibetrag um den Wert reduzieren?
Ja, das kann passieren.
#14
Antwort vom 11. September 2023 | 01:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ja, das kann passieren.
Also zusammengefasst, ist mein Gedanke durchaus praktikabel, dass ich das Fahrzeug zuerst an einen Verwandten oder Freund verkaufe und es dann im Anschluss von diesem zu einer niedrigen Rate lease ? Eine Reduzierung des Pfändungsfreibetrages zu diesem Wert, wäre ja kein Problem solange nicht eine Anfechtung oder sogar die versagung der RSB befürchten muss.
PS: würde quasi auch eine Übertragung des aktuell noch bestehenden Autokredits an Verwandte funktionieren im Rahmen des Kauf des Fahrzeuges?
#15
Antwort vom 11. September 2023 | 14:20
Von
Status: Student (2661 Beiträge, 782x hilfreich)
Zitat :würde quasi auch eine Übertragung des aktuell noch bestehenden Autokredits an Verwandte funktionieren im Rahmen des Kauf des Fahrzeuges?
Welche Bank soll den Quatsch denn mitmachen? Aber ganz prinzipiell kannst du ja mal schauen was dazu im Vertrag steht.
#16
Antwort vom 14. September 2023 | 09:41
Von
Status: Student (2726 Beiträge, 447x hilfreich)
Beim Verkauf an den Kumpel aber aufpassen.
Die Differenz zwischen dem Ablösebetrag (14000 EUR) und dem tatsächlichen Wert (beispielsweise 18000 EUR) des Fahrzeugs könnte eine Schenkung an den Kumpel darstellen oder zumindest so bewertet werden als wäre es eine.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.412
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten