Hallo, ich bin neu hier und hab auch gleich eine Frage!
Mein Lohn wurde von meinem damaligen Arbeitgeber in 2008 versehentlich mit LSt- Klasse 3 statt mit -1 abgerechnet.
Durch die zuwenig berechnete LSt habe ich in den Monaten 07- und 08.2008 hinsichtlich der Pfändungsfreigrenze zuviel verdient, ABER ich habe eine Einkommensteuererklärung gemacht und die gesamte, zuwenig einbehaltene Lohnsteuer nachgezahlt, weil die falschen Abrechnungen nie korrigiert wurden.
Jetzt kommt mein Insolvenzverwalter und möchte die Pfändbaren Beträge haben, obwohl ich unter dem Strich -nach Steuererklärung- keine Pfändbaren Beträge hätte.
Kann mir jemand eine praktikable Lösung nennen?
Viele Grüße und vielen Dank!
netsrac-one
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-- Editiert am 26.10.2010 18:11
Falsche Lohnabrechnung
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
eigentlich hätten die Abrechnungen seinerzeit korrigiert werden müssen, aber dazu ist es heute zu spät. Die Pfändung war seinerzeit also auch korrekt.
Es ist mir jetzt nicht ganz klar, welche pfändbaren Beträge du einbehalten möchtest, worauf der Verwalter einen Anspruch erhebt? Die Beträge aus 07-08.2008? Darauf hat der Verwalter einen Anspruch. Die Beträge wurden ausgezahlt! Das dieses nun im Lohnsteuerjahresausgleich dir letztlich wieder belastet wird, ist nicht Sache des Verwalters!
Ich kann hier keinen Anhaltspunkt erkennen, aus der sich ein Rückbehalt ergeben könnte! Du kannst aber bei Gericht beantragen, das aufgrund der genannten Gründe diese Beträge nicht gepfändet werden!
Und jetzt?
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