Falscher Pfändungsbetrag

20. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Elacolder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Pfändungsbetrag

Hallo.
Ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
B und Seine Frau F sind jeweils in einem privat Insolvenzverfahren (zeitgleich)
Sie haben einen gemeinsamen Sohn.
Sie hat ein Kind aus vorheriger Beziehung.

Er 2 Kinder aus vorheriger Ehe.

Sie hat 2 Unterhaltspflichtige Personen im Freibetrag.

Er erhält den Freibetrag für 3 unterhaltsberechtigte.

Für die 2 Kinder aus erster Ehe zahlt er keinen Unterhalt.
Vom Beginn der Insolvenz schon nicht, hat er auch nie angegeben.


Die letzte Steuererklärung wurde sogar von der insolvenzverwalterin selber abgegeben. Dort waren die Kinder zwar aufgeführt, aber ohne Unterhaltszahlungen.

Er kratzt jeden Monat am Freibetrag. (Ca 1700 netto)

Mit nur, wie er heute bei Recherchen im Internet feststellte wahrscheinlich richtig berechnetem 1. berechtigten,
hätte monatlich Ca. 100-130 Euro gepfändet werden müssen.
Ist es aber nicht.

Die insolvenzverwalterin hat aber doch die Steuererklärung abgegeben. Sie haben nicht gelogen.
Die Kinder wurden zwar aufgeführt , aber nie eine Unterhaltszahlung vorgetäuscht.

Hinzuzufügen wäre evtl noch, dass die Einleitung mit Hilfestellung einer Schuldnerberatung (diakonie) durchgeführt wurde, die auch alle Verpflichtungen etc. kannte.


Wie sollen sie sich verhalten?
Machen sie sich sogar strafbar?
Oder kann es sein dass Unterhaltspflichtige anerkannt werden ohne geleisteten Unterhalt?

Ist dies, wenn, ein Fehler der Verwalterin oder werden die Eheleute dafür belangt?

Kann das Geld zurück gefordert werden in dem Fall?
Sollte man besser mal speziell darauf hinweisen?
Oder ist dadurch, dass sich eig nichts verändert hat, keine Mitteilung erforderlich?




Danke freundlichst

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen