Unternehmer K hat insgesamt vier Unternehmen, welche alle die gleiche Adresse haben.
U1 ist eine Risikokapitalgesellschaft mit Rechtsform GmbH ( Stammkapital 50000€, K ist Geschäftführer, es gibt noch einen zweiten GF, der ebenfalls einzelvertretungsberechtigt ist) Bilanzsumme um 400000€, Umöaufvermögen ca. 430000€ ,was Forderungen gegen Gesellschafter K 23000€ enthält
U2 ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft mit Rechtsform GmbH, mit Einlage 25000€, K ist alleiniger Gf Bilanzsumme - nicht gedeckter Fehlbertag rund 2,5 Mio, Forderungen gegen einzigen Gesellschafter / Gf ca. 250000€
U3 ist eine Unternehmenberatungsgesellschaft mit Rechtsform e.Kfm. K ist alleiniger Gf (Insolvenzverfahren wurde eröffnet)
U4 ) ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft mit Rechtsform mbH und Stammkapital von 25000€. K ist alleiniger Gf. Nicht gedeckter Fehlbetrag 750000€, Forderungen gegen Gesellschafter ( Gf) 760000€
Kann mir das jemand etwas genauer erläutern? In meinen Augen sieht das nach ultimativer Überschuldung aus. Wie wirkt sich ein Insolvenzverfahren
gegen K für U3 auf die anderen Unternehmen aus? Ist das strafbar?
Wenn Jahresabschlüsse erst 1,5 Jahre später abgegeben werden und die Überschuldung dann zum Vorschein kommt, ist das dann Insolvenzverschleppung?
Und was ist Umlaufvermögen bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft?
Fehlbeträge GmbH's
24. Juni 2017
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Frage vom 24. Juni 2017 | 08:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fehlbeträge GmbH's
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#1
Antwort vom 30. Juni 2017 | 09:04
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Überschuldung liegt nur vor, wenn es keine positive Fortführungsprognose gibt. Ein nicht gedeckter Fehlbetrag sieht schon mal nicht gut aus. Und das bei Unternehmensberatern..
Insolvenzen der juristischen Personen berühren andere Gesellschaften grundsätzlich nicht.
Insolvenzverschleppung ist die Zeit zwischen Eintreten der Insolvenz und Insolvenzantrag. Bspw. wenn der Gf die Insolvenz nicht erkennt oder nicht erkennen will..das führt dann grds zu einer Strafanzeige.
Umlaufvermögen bei einer UB sind bspw. die Forderungen oder noch nicht abgerechnete Aufträge
Und jetzt?
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