fall:
Firma A kündigt Frau B in der Schwangerschaft.
Frau B geht vors gericht; und gewinnt sprich die Kündigung ist unwirksam.
Frau b geht zwischenzeitlich in den Mutterschutz und anschliesen in den 3Jährigen Erziehungsurlaub.
Firma A geht zwischenzeitlich Insolvent.
Weder Firma A noch deren Insowentsverwalter geben einen schriftliche kündigung an Frau B aus.
Das Bedeutet doch das Frau B nach ihrem Erziehungsurlaub weiderhin als angestellte der Firma A zählt?
Darf sie, sofern sie das will weiderhin zu den kontitionen des alten Vertrags (vor der Schwangeschaft)wieder eingestelllt werden?
Muss sie extra gekündigt werden; wenn jetzt allerdings nur als minijober eingestellt werden soll?
-----------------
""
Firma insolvenz /Angestellte
14. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2013 | 15:15
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma insolvenz /Angestellte
#1
Antwort vom 16. Mai 2013 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (130885 Beiträge, 41607x hilfreich)
Existiert die Firma denn noch bzw. besteht Aussicht auf Fortführung?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 17. Mai 2013 | 11:42
Von
Status: Schlichter (7016 Beiträge, 3936x hilfreich)
Die Sachverhalts- und Fragenschilderung ist etwas undurchsichtig. Hier wäre es von Vorteil im Einzelnen zu schildern, was jetzt geschehen soll. Insbesonder ob der IV oder wer auch immer an B herangetreten ist und nun eine geringfügige Beschäftigung will oder aber ob B dies will.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.219
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten